Die Medien nannten ihn den „boxenden Bäcker“: Vorzeige-Flüchtling aus dem Kongo verurteilt, weil er seine Mutter vergewaltigte
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Das Landgericht Wiesbaden hat einen 30-jährigen Mann aus dem Kongo für schuldig befunden, seine eigene Mutter vergewaltigt und brutal misshandelt zu haben.
Moise Lohombo, der medial als „der boxende Bäcker“, als Vorzeigeflüchtling und Integrationswunder aus Wiesbaden angepriesen wurde, fiel schon seit seiner Kindheit stets durch Gewalttaten und später durch Drogendelikte auf, für die er später einer Haftstrafe zugeführt wurde. Doch seine kriminelle Karriere wurde medial stets ausgeblendet.
Ende 2017 beschrieb die Deutsche Handwerkszeitung Moise Lohombo mit diesem Szenario, das an einen Beschreibungstext auf einem Datingportal erinnert: „Wenn man Moise Lohombo beim Milchkaffee gegenübersitzt, erlebt man einen charmanten, freundlichen jungen Mann, der mit Begeisterung Bilder seiner Bullterrierhündin Betty auf dem Handy zeigt.“

Der „freundliche“ Moise Lohombo mit seinem Bullterrier Betty (Quelle: Instagram).
Lohombo „boxt sich durch“
Moise Lohombo kam im Alter von acht Jahren nach Deutschland, wo seine Mutter, die ihn im Alter von zwölf Jahren zur Welt brachte, wegen eines Nierenleidens behandelt wurde. Der Junge galt bereits damals als verhaltensauffällig, da er andere Kinder verprügelte. Er wurde einer Pflegeeinrichtung übergeben, wo er eine Bäckerlehre absolvierte und sich dem Boxsport zuwandte.

In sozialen Medien inszeniert sich Lohombo als Box-Held. (Quelle: Instagram)
Die Deutsche Handwerkszeitung rundet Lohombos Portrait mit seinen fachlichen Qualitäten als Bäckergeselle ab, die das Branchenblatt fachlich überzeugt haben müssen: „Wenn ich mal einen Kuchen backe, zum Beispiel einen richtig guten Erdbeerkuchen – darauf fahren die Frauen total ab, das weiß ich!“
Die Gewaltstraftaten, die Lohombo seit früher Jugend begleiten, werden in der Deutschen Handwerkszeitung unter „Jugendsünden“ verbucht, denn es gebe ja nun mal „Höhen und Tiefen“ im Leben. „Stabilisiert“, so heißt es, habe ihn der Sport, insbesondere das Boxen. Lohombo habe sich „buchstäblich durchgeboxt“ beschreibt die Zeitung begeistert Lohombos Werdegang in Deutschland.
Barbarisches Verbrechen eines vermeintlichen Integrationswunders
Kurz nach Lohombos Entlassung aus der Haftanstalt am 25. August letzten Jahres, wo er wegen Drogendelikten einsaß, verübt er die Tat in der Wohnung, die er zusammen mit seiner Mutter bewohnt. Lohombo dunkelt die Wohnung vor der Tat mit Jalousien ab und verschließt alle Fenster und Türen. Währenddessen bedroht er seine Mutter mit einem Messer und schüchtert sie ein, dass er sie umbringen würde, sollte sie ihm den Sex verweigern. Die Mutter bietet ihm Geld für eine Prostituierte an, damit er sie verschont. Vergeblich.
Lohombo misshandelt seine Mutter während der Vergewaltigung mit Faustschlägen ins Gesicht, sodass die Wohnung während der Tat mit Blutspuren überzogen wird. Im Anschluss an das Martyrium entschuldigt sich Lohombo bei seiner Mutter, entfernt die Blutspuren, ruft einen Krankenwagen und flieht.

Lohombo während eines Box-Events. (Quelle: Instagram)
Die Mutter wird schwerverletzt in ein Krankenhaus eingeliefert, wo sie wegen schwerer Hirnblutungen und den psychischen Folgen der Vergewaltigung behandelt wird. In der Klinik zeigt sie sich besorgt, dass ihr Sohn sie geschwängert haben könnte.
Lohombo ist schuldfähig
Die Verteidigung argumentiert vor Gericht mit Lohombos Konsum von psychogenen Substanzen und Alkohol. Doch das Gericht befindet Lohombo für schuldfähig und sieht von einer Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt ab.

Lohombo wird vom Landgericht Wiesbaden als schuldfähig bewertet. (Quelle: Instagram)
„Wie kann so etwas sein?“, fragte sich der Richter und erklärte, dass er aufgrund der Grausamkeit dieses Falls zunächst davon ausging, dass er sich verlesen haben müsse, als er die Akte zu dem Fall las. Das einzige, was Lohombo während der Verhandlung sagte, war: „Ich weiß nicht, wie das passieren konnte.“
Der bereits mehrfach vorbestrafte Lohombo wurde zu neun Jahren Haft verurteilt.
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