„Politisch motivierte Kampagne“: Weimers „The European“ weist „Textdiebstahl“-Vorwürfe zurück
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Nach der Kritik von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel, das Magazin The European habe „Textdiebstahl“ begangen, weist die Redaktion die Anschuldigungen als unbegründet zurück.
In einem ausführlichen Statement betont das Magazin seine journalistische Praxis und verweist auf den dokumentarischen Charakter vieler Beiträge aus früheren Jahren. Die Redaktion sieht in den Vorwürfen eine rechte Kampagne.
„Die Presse muss nach Urheberrecht nicht um Erlaubnis fragen“
„The European ist kuratiertes Debattenmagazin“, heißt es in der Stellungnahme. „Neben journalistischen Texten und Originalbeiträgen hatte das Portal – vor allem in den Jahren vor der Pandemie – zahlreiche dokumentarische Texte. Vor allem wichtige Reden oder Pressemitteilungen von Spitzenpolitikern der im Bundestag vertretenen Parteien wurden mit Quellenangaben dokumentiert. Dies war ein guter Beitrag für die demokratische Kultur, weil die Willensbildung des Parlaments und der Politik so einem breiten Publikum zugänglich gemacht wurde“, so das Statement.

Auf der Website ist inzwischen ein ausführliches Interview abgedruckt. (Quelle: https://www.theeuropean.de/gesellschaft-kultur/stellungnahme-des-verlags-zur-kritik-der-afd-am-the-european)
Sollten einzelne Beiträge – darunter auch Texte von Alice Weidel – unvollständig gekennzeichnet gewesen sein, handele es sich um „handwerkliche Fehler, die wir bedauern“. Der Redaktion zufolge sei die Urheberschaft der Politiker stets offengelegt worden. Eine Erlaubnis zur Veröffentlichung sei rechtlich nicht erforderlich: „Die Presse muss nach Urheberrecht nicht um Erlaubnis fragen, z. B. öffentlich gehaltene Reden über Tagesfragen abzudrucken. Wer in diesem Rahmen von Textdiebstahl schreibt, attackiert die Pressefreiheit.“
Redaktion betont Unabhängigkeit bei Entscheidungen
Auf die Frage, wer über die Veröffentlichung solcher Dokumentationen entschieden habe, erklärt das Magazin, dies sei ausschließlich Sache der Redaktion gewesen. Politiker hätten „grundsätzlich kein Recht zu entscheiden, ob öffentlich gehaltene Reden und Stellungnahmen über Tagesfragen veröffentlicht werden oder nicht“. Aus gutem Grund müsse die freie Presse weder um Erlaubnis bitten noch Honorare zahlen.
Nach Angaben des Magazins sei es „in den Jahren seit 2015 zu keiner Kritik an diesen Texturen“ gekommen. Im Gegenteil: Viele Abgeordnete hätten sich darüber gefreut, ihre Positionen auf einer überparteilichen Plattform wiederzufinden und hätten sie häufig sogar „mit eigenen Weiterverlinkungen verbreitet und zuweilen neue angeboten“, heißt es. Die meisten dieser Texte seien beim Relaunch des Portals im Jahr 2021 gelöscht worden.
Warum Politiker als Autoren geführt wurden
Kritisch angesprochen wurde auch, dass einige der dokumentarischen Beiträge mit einer Autorschaft versehen waren. Dazu erklärt The European, dies habe allein der Transparenz gedient: „Wenn ein Politiker eine öffentliche Rede hält, dann steht er mit seiner Person für Inhalt und Botschaft, ist also Autor dieser Textur.“

Der Kulturstaatsminister geriet wegen der Seite „The European“ unter Druck.
Man hätte ebenso gut von „Urheber“, „Redner“ oder „Quellenperson“ sprechen können. Die Bezeichnung „Autor“ sei lediglich eine redaktionelle Entscheidung gewesen – nicht, um Politiker als Mitarbeiter erscheinen zu lassen, sondern im Gegenteil, um klarzumachen, dass es sich um deren eigene Aussagen handelte. „Über diese Autorenporträts denken wir nach, vielleicht gibt es da bessere Möglichkeiten“, heißt es weiter.
Prüfung älterer Inhalte angekündigt
Ein vollständiger Ausschluss von Fehlern sei bei einem Archiv von mehr als anderthalb Jahrzehnten journalistischer Arbeit nicht möglich. „Sollte es in Einzelfällen, auch bei Dokumentationstexten, zu Fehlern gekommen sein, bedauern wird das und werden das mit den betroffenen Autoren klären“, so das Magazin. Derzeit überprüfe man den Altbestand der Jahre 2015 bis 2020, soweit technisch möglich.
Gleichzeitig verweist The European auf die juristische Grundlage seiner Praxis: „Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut, und für Informationen aus dem politischen Meinungskampf sieht das Urheberrecht besondere Schranken vor.“ Als Beispiel nennt die Redaktion die §§ 48, 49 und 50 UrhG, die unter bestimmten Bedingungen den Abdruck öffentlicher Reden ohne gesonderte Zustimmung erlauben.
„Es ist eher die Ausnahme, dass man Politiker um eine Abdruckerlaubnis fragen muss. Und dies gilt auch für die unentgeltliche Verbreitung“, heißt es.
„Politisch motivierte Kampagne“
Dass die AfD die alten Veröffentlichungen nun nachträglich infrage stelle, wertet das Magazin als politisch motiviert. „Dass nun plötzlich diese Alt-Publikationen von der AfD infrage gestellt werden, scheint eher politischen als sachlichen Motiven zu folgen“, erklärt die Redaktion.
Abschließend heißt es: „Es wirkt auf uns wie eine Kampagne rechter Kreise aufgrund von Wolfram Weimers Kritik an den amerikanischen Tech-Konzernen auf der Buchmesse.“
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