Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Jan Fleischhauer – wegen ironischer Frage zu möglichen Namen der AfD-Jugend
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Gegen den Kolumnisten Jan Fleischhauer ist ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) eingeleitet worden. Das Verfahren liegt derzeit bei der Staatsanwaltschaft München. Auslöser ist ein Schreiben des Kriminalfachdezernats 4 der Münchner Polizei.
Es geht um eine Passage aus Fleischhauers Podcast „Der schwarze Kanal“ vom Dezember. Darin sprach er über den Gründungskongress der neuen Jugendorganisation der AfD in Gießen und fragte im Gespräch mit einer Kollegin, eindeutig ironisch intoniert, ob der Verband künftig „Generation Hoffnung“ oder „Generation Deutschland erwache“ heißen werde.
Haarsträubende Konstruktion
Vollkommen absurd: Die Ermittler werten Fleischhauers Formulierung „Deutschland erwache“ als verbotene Parole! Der Satz wurde im Nationalsozialismus von der SA verwendet und fällt deshalb unter § 86a StGB, der das Verwenden von Kennzeichen und Parolen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt.
Dass daraus ein Strafverfahren konstruiert wird – haarsträubend! Fleischhauer hat die Parole weder propagiert noch zustimmend verwendet, sondern lediglich in einer rhetorischen Frage erwähnt, um das Verhalten anderer zu beschreiben. Trotzdem forderte die Polizei den Journalisten zur Stellungnahme auf.

Parteichefin Weidel sprach bei der Gründungsveranstaltung der neuen AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ Ende November 2025 in Gießen.
Obwohl es ohnehin eindeutig ist, erklärt Fleischhauer in seiner aktuellen Kolumne (Titel: „Hat der Staat den Verstand verloren?“) im Focus noch mal ganz genau: Er habe die Formulierung nicht als Parole verwendet, sondern im Rahmen einer Zuspitzung. Hintergrund seien Redebeiträge auf dem AfD-Jugendtreffen gewesen, bei denen Teilnehmer mit historischen NS-Anspielungen aufgefallen seien, etwa durch den Satz „Jugend muss durch Jugend geführt werden“, der aus der Hitlerjugend stammt. Seine Bemerkung habe diesen „Flirt mit NS-Symbolik“ überspitzt aufgreifen sollen.
Trotz dieses bereits bei Ausstrahlung des Podcasts gänzlich offensichtlichen Kontextes leitete die Polizei ein Strafverfahren ein und forderte den Journalisten zur Stellungnahme auf. Sollte der Vorwurf von einem Gericht bestätigt werden, drohen laut Gesetz Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Fleischhauer hat einen Anwalt eingeschaltet, der Akteneinsicht beantragt hat.
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