AfD scheitert mit Klagen um Ausschussvorsitze vor dem Bundesverfassungsgericht
Ein Beitrag von
Im Streit um ihr Recht auf Ausschussvorsitz-Posten im Bundestag ist die AfD-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ebenso scheiterte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner mit seiner Klage gegen die Absetzung als Vorsitzender des Rechtsausschusses.
Im Streit um ihr Recht auf Ausschussvorsitzposten im Bundestag ist die AfD-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Zwei Organklagen der AfD blieben ohne Erfolg. Die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung der Ausschussvorsitze und die Abwahl vom Vorsitz des Rechtsausschusses bewegen sich im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie, erklärte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner
In der aktuellen Legislaturperiode hatten Kandidaten der AfD bei Wahlen zum Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen die erforderliche Mehrheit verpasst. Die Fraktion hat daher keinen Ausschussvorsitz inne, obwohl ihr nach der Stärke ihrer Fraktion drei zustehen würden. Die AfD sah ihre Rechte auf Gleichbehandlung als Fraktion, auf effektive Opposition und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages verletzt und wandte sich mit einer Verfassungsbeschwerde an den Senat in Karlsruhe (Az. 2 BvE 10/21).
Es hätte eigentlch nicht gewählt werden müssen
Bundestagsausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu benannt und besetzt. Welche Fraktion welchem Ausschuss vorsitzt, wird eigentlich im Ältestenrat ausgehandelt. Gibt es – wie nach der Bundestagswahl im September 2021 – keine Einigung, wird aus der Stärke der Fraktionen eine Zugriffsreihenfolge berechnet. An die AfD waren in dieser Legislaturperiode so der Innen- und der Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit gefallen.
Weil es Widerspruch gab, wurde gewählt. Entsprechend gab es am 15. Dezember 2021 in allen drei Ausschüssen geheime Wahlen – und alle drei AfD-Kandidaten verfehlten die erforderliche Mehrheit. Ein zweiter Anlauf am 12. Januar 2022 endete mit dem gleichen Ergebnis. Bisher leiten die stellvertretenden Vorsitzenden die betroffenen Ausschüsse.
Mit verhandelt wurde am obersten deutschen Verfassungsgericht auch eine Klage der AfD gegen die Abwahl des damaligen Rechtsausschuss-Vorsitzenden, Stephan Brandner, im November 2019 (Az. 2 BvE 1/20). Nach mehreren Eklats hatten damals in der letzten Legislaturperiode alle Ausschussmitglieder mit Ausnahme der AfD-Abgeordneten für dessen Abberufung gestimmt - ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestages. Die Klage gegen die Abwahl hatte am Mittwoch ebenfalls keinen Erfolg.
Mehr NIUS:
Diese Statistik belegt die Gewalt der „Zivilgesellschaft“ gegen CDU/CSU
Imagewechsel: Niedersachsen zahlt 10 Millionen Euro für den Slogan „Das ist groß” mit Windrad-Optik
Kampfjet-Projekt geplatzt: So verhöhnte Frankreich die Deutschen schon vor dem Bruch
Nach Stromausfall in Reutlingen: 20-Uhr-Tagesschau verschweigt Linksextremismus-Verdacht
BVG stoppt NIUS-Werbekampagne
Lufthansa-Jet-Unfall in Frankfurt +++ Mehrere Personen verletzt
Horror-Tat in Hamburg: Inder (31) schlachtet REWE-Mitarbeiter mit Kampfmesser ab
Straßenbahn in Berlin entgleist – 20 Verletzte
Mehr NIUS:
Nach Stromausfall in Reutlingen: 20-Uhr-Tagesschau verschweigt Linksextremismus-Verdacht
BVG stoppt NIUS-Werbekampagne
Lufthansa-Jet-Unfall in Frankfurt +++ Mehrere Personen verletzt
Horror-Tat in Hamburg: Inder (31) schlachtet REWE-Mitarbeiter mit Kampfmesser ab
Straßenbahn in Berlin entgleist – 20 Verletzte
Gericht entscheidet: Görlitzer Park muss nachts offen bleiben
Drohne am Münchner Flughafen? Abflüge am Samstag verzögert
Bundespolizei verweigert Sprecher der deutschen Identitären die Ausreise nach Portugal
Redaktion
Artikel teilen
Kommentare