ARD-Moderatorin Anja Koebel kassiert Honorar von der Bundesregierung
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- Anja Koebel arbeitet als Moderatorin für die ARD.
- Parallel dazu moderierte sie das Kanzler-Gespräch in Dresden und kassierte dafür Honorar.
- Der MDR sieht bei dieser möglichen finanziellen Abhängigkeit von der Regierung „keinen Interessenskonflikt“.
Am vergangenen Donnerstag zeigte sich Olaf Scholz in Dresden bürgernah. In einem Bürgergespräch, das laut Angaben seitens der Regierung mit zufällig ausgewählten Gästen stattfand, stellte sich der Bundeskanzler der Kritik der Dresdner Bevölkerung. Moderiert wurde das Bürgergespräch von Anja Koebel, die eigentlich als Journalistin beim MDR arbeitet.
Nun stellt sich die Frage: Kann jemand, der für Regierungs-Veranstaltungen Honorare kassiert, gleichzeitig unabhängiger Journalist sein? Ist die journalistische Neutralität noch gewahrt?

Scholz beim Kanzlergespräch in Dresden. Im Hintergrund steht die MDR-Journalistin Anja Koebel, die das Kanzlergespräch als Privatperson moderierte.
MDR sieht kein Problem, da Koebel „außerhalb ihrer Dienstzeit“ moderierte
NIUS fragte beim MDR nach. Der gebührenfinanzierte Sender sieht in einer möglichen Bezahlung durch die Bundesregierung der Journalistin kein Problem. Koebel habe einen ordentlichen Antrag auf Nebentätigkeit gestellt. „Sie hat diese Tätigkeit außerhalb ihrer Dienstzeit als Privatperson ausgeübt“, teilt ein Sprecher mit. Darüber hinaus schrieb der MDR:
„Die Moderation des Kanzlerdialogs in Dresden stellt aus unserer Sicht unter Berücksichtigung dieser Grundsätze keinen Interessenskonflikt mit ihren Aufgaben beim MDR dar. Die Aufgabe beim Kanzler-Gespräch in Dresden bestand ausschließlich darin, den Dialog zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und Olaf Scholz zu moderieren.“
Besonders brisant: Der MDR-Sachsenspiegel berichtete sogar über das Kanzler-Gespräch. Der zuständige Reporter Tobias Wilke erwähnte die Beteiligung seiner Kollegin nicht.
Das Management von Anja Koebel teilte auf NIUS-Nachfrage lediglich mit, dass man sich zu „vertraglichen Themen nicht in der Öffentlichkeit“ äußern werde. Über die Höhe des Honorars wollte die Bundesregierung ebenfalls keine Auskunft geben. Ein Sprecher teilt NIUS mit: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir mit Blick auf das durch Art. 12 und 14 GG geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnis keine weitere Angaben zum Honorar machen können.“
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