Bundestag beschließt: Heizen und Tanken werden wieder richtig teuer, Schuldenbremse wird ausgesetzt
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Zu Beginn der Debatte war die Regierungsbank einfach leer …
Kein Kanzler, keine Minister weit und breit. Viele haben lieber ihre Staatssekretäre geschickt. Nach geraumer Zeit ließen sich zumindest Bundesinnenminsterin Nancy Faeser (SPD) und ihre Parteikollegen Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius und Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze blicken. Die Ampel-Hauptfiguren Lindner, Scholz und Habeck blieben verschwunden.
Und das, obwohl folgenschwere Dinge beschlossen wurden.
Der Bundestag hat am Freitagvormittag den CO2-Preis angehoben, damit werden Sprit, Gas und Heizöl nun sicher teurer. Beziehungsweise NOCH teurer.
Das Parlament beschloss, dass ab Januar 45 Euro pro Tonne ausgestoßenes CO2 gezahlt werden müssen. Noch sind es 30 Euro. Mit dem Beschluss setzt der Bundestag den ersten Teil des jüngst beschlossenen Haushaltspakets der Ampel-Regierung um.

Bundestagsabgeordnete am heutigen Freitag bei der Abstimmung über das Nachtragshaushaltsgesetz 2023
An deutschen Tankstelle werden Autofahrer ab Januar also wieder mit Schockpreisen konfrontiert sein. Nach Angaben des ADAC könnte der Liter Benzin zum Jahreswechsel um rund 4,3 Cent teurer werden, Diesel-Fahrer können sich auf eine Steigerung von rund 4,7 Cent einrichten.
Gas verteuert sich laut Vergleichsportal Verivox um 0,39 Cent die Kilowattstunde, Heizöl um 4,8 Cent pro Liter. Eine Durchschnittfamilie mit Gas- oder Ölheizung muss mit Mehrkosten von rund 80 bis 100 Euro im Jahr rechnen.
Aussetzen der Schuldenbremse nun auch amtlich
Der Bundestag hat am Freitag zudem eine Ausnahme der Schuldenbremse für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Damit reagiert das Parlament auf das Karlsruher Haushaltsurteil und schafft die Voraussetzung für einen Nachtragshaushalt, über den ebenfalls noch am Freitag abgestimmt werden soll. Bereits aufgenommene Kredite unter anderem für die Energiepreisbremsen werden so nachträglich rechtlich abgesichert. Die geplante Neuverschuldung liegt dann insgesamt bei 70,61 Milliarden Euro und damit 44,8 Milliarden Euro über der zulässigen Kreditaufnahme.
Der Bundestag setzt die Schuldenbremse zum vierten Mal in Folge aus. Das Grundgesetz sieht nach Artikel 115 ausdrücklich vor, dass zusätzliche Kredite aufgenommen werden können – im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, „die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“.

Der Sitz der Macht – doch die mächtigsten Politiker blieben der wichtigen Abstimmung am Freitag fern.
Die Ampel-Regierung argumentierte damit, dass die tiefgreifenden humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen des Ukraine-Kriegs die staatliche Finanzlage beeinträchtigten. Zudem seien Schäden von der Flutkatastrophe aus dem Sommer 2021 noch nicht beseitigt.
„Wir sichern die Hilfen im Ahrtal ab“
Die Bundesregierung will mit dem Nachtragshaushalt bereits ausgezahlte Mittel insbesondere für die Gas- und Strompreisbremse sowie Fluthilfen nachträglich rechtlich absichern. Es geht um rund 45 Milliarden Euro, die aus Krediten finanziert wurden. „Wir stellen damit die Strom- und Gaspreisbremse auf ein sicheres juristisches Fundament. Wir sichern die Hilfen im Ahrtal ab, das ist richtig und das ist wichtig“, sagte der Haushälter der Grünen, Sven-Christian Kindler, am Freitag im Bundestag.
Milliarden-Ausfall wird auf Bürger und Unternehmen umgewälzt
Seit dem Karlsruher Haushaltsurteil ist klar, dass der Bund diese Kredite nicht hätte aufnehmen dürfen. Sie waren 2021 und 2022 genehmigt worden, als die Schuldenbremse wegen der Corona-Krise und des Ukraine-Kriegs ausgesetzt war. Die Ampel-Regierung hatte geplant, das Geld auch 2023 und 2024 noch zu nutzen. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch, dass der Bund sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen darf. Ohne den Nachtragshaushalt hätte im Etat für 2023 ein Verfassungsbruch gedroht.
Nun müssen Riesensummen an anderere Stelle eingespart beziehungsweise reingeholt werden.
Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse ist umstritten, weil sie dem Bund nur einen bestimmten Spielraum zur Aufnahme von Krediten gibt. Für eine von SPD und Grünen geforderte Reform ist sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit nötig. Die FDP und weite Teile der Union stemmen sich dagegen.
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