Corona-Impfpflicht als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“? Juristen stellen Strafanzeigen gegen 599 deutsche Politiker und Richter
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Sie stimmten für die einrichtungsbezogene Impfpflicht, zwangen Soldaten zur Corona-Impfung, schmetterten Eilanträge gegen die höchst umstrittenen Maßnahmen ab. War das Handeln von Politik und Justiz zu Corona-Zeiten grundgesetzwidrig, gar ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“?
Der Vorwurf klingt spektakulär: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Oppositionschef-Chef Friedrich Merz (CDU) und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth sollen wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ während der Corona-Pandemie angezeigt und zur Rechenschaft gezogen werden.

Das Parlament im Bundestag im Dezember 2021
Für die Impfpflicht gestimmt, sie angeordnet oder legitimiert
Zahlreiche weitere Parlamentarier, Ex-Parlamentarier und Juristen sollen Strafanzeigen erhalten. Die Initiatoren der Aktion sind Rechtsanwälte, die bereits zu Corona-Zeiten zahlreiche Verfahren gegen den Staat angestrengt hatten (wegen Maskenpflicht, Demo-Verboten usw.). Die Anzeigen sollen am 10. Dezember im Rahmen einer öffentlichen Kundgebung in Karlsruhe auf dem Platz der Menschenrechte an den Generalbundesanwalt übermittelt werden.
Insgesamt 599 Politiker und Richter stehen im Fokus der Kampagne. Gegen jeden Akteur wurde eine jeweils zirka 20-seitige Strafanzeige formuliert.
Der Vorwurf: Sie alle haben für die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Deutschland gestimmt, sie angeordnet oder legitimiert, obwohl bereits bekannt war, dass die medizinische Maßnahme in seltenen Fällen zum Tode führen kann.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) griff auch selbst zur Spritze, impfte beispielsweise am 17. Dezember 2021 ein Mädchen.
Diese Akteure sollen eine Strafanzeige bekommen:
- 568 Bundestagsabgeordnete*, die am 10. Dezember 2021 mit „Ja“ für die einrichtungsbezogene Impfpflicht stimmten
- 16 Mitglieder des Bundesrats, die das Gesetz durchwinkten
- Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der das Gesetz ausfertigte
- Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes und 7 weitere Richter des Ersten Senats, die im April 2022 Eilanträge gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgeschmetterten
- Ex-Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), die im November 2021 die bis heute bestehende Impfpflicht für Soldaten anordnete
- 5 Richter am Bundesverwaltungsgericht, die diesen Befehl als rechtmäßig erklärten.
* ursprünglich waren es 570, zwei sind zwischenzeitlich verstorben

Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll eine Strafanzeige wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bekommen, weil er für die Impfpflicht in medizinischen Einrichtungen stimmte. Sein Vorgänger Jens Spahn (CDU) gab seine Stimme nicht ab.
Der Staat darf kein Leben gefährden, um andere Leben zu schützen
„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, das dürfte in den Ohren einiger Kritiker geradezu größenwahnsinnig klingen. Wäre es nicht auch eine Nummer kleiner gegangen?
Rechtsanwalt Ralf Ludwig, einer der Initiatoren, sagte NIUS dazu: „Kein Mensch darf zum Objekt staatlichen Handelns werden. Macht der Staat einen Teil der Zivilbevölkerung zielgerichtet zum Objekt seines Handelns und wird dadurch auch nur ein Mensch getötet, dann ist das nach dem Völkerstrafgesetzbuch ein Verbrechen gegen die Menschheit. Das ist eine nüchterne juristische Argumentation.“

Die damalige Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) ordnete im November 2021 die Impfpflicht für Soldaten an. Sie besteht bis heute.
Bei der Aktion gehe es nicht nur um die Verfolgung und Durchsetzung juristischer Ansprüche, so Ludwig. Die Kampagne unter dem Motto „Wer die Menschenwürde verletzt, gehört bestraft!“ soll zur Aufarbeitung der Corona-Zeit beitragen und eine breite Diskussion in Medien und Öffentlichkeit anstoßen.
Das zentrale Argument der Juristen, die die Strafanzeigen ausgearbeitet haben, besteht in dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz, dass der Staat kein einziges Menschenleben gefährden darf, um andere Leben zu schützen.

Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, bei der zentralen Gedenkfeier für die Verstorbenen der Corona-Pandemie im April 2021
Paul-Ehrlich-Institut hatte auf Todesfälle hingewiesen
„Diejenigen, gegen die sich die Anzeigen richten, wussten zum Zeitpunkt der Abstimmung im Bundestag, dass Menschen zu Schaden kommen werden“, so Jurist Ludwig gegenüber NIUS. „Sie hätten die Impfpflicht – ob einrichtungsbezogen oder nicht – nicht erwägen und schon gar nicht verabschieden dürfen.“
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Rechtsanwalt Ralf Ludwig
Tatsächlich hatte das Paul-Ehrlich-Institut bereits in seinem Wochenbericht vom 26. Oktober 2021 ausdrücklich auf die Gefahr von tödlichen Nebenwirkungen der Impfung hingewiesen. In dem Bericht heißt es unter anderem auf Seite 6: „Als schwerwiegende, in einigen Fällen auch tödliche Nebenwirkung der Vektorimpfstoffe Vaxzevria und COVID-19 Vaccine Janssen wurde sehr selten ein neues Syndrom berichtet, das durch venöse und/oder arterielle Thrombosen in Kombination mit einer Thrombozytopenie charakterisiert ist.“
Auf Seite 15 heißt es: „In 1.802 Verdachtsfallmeldungen wurde über einen tödlichen Ausgang in unterschiedlichem zeitlichem Abstand zur Impfung berichtet.“
Auf Seite 18 heißt es: „Fünf der 1.809 Verdachtsfallmeldungen beziehen sich auf einen tödlichen Ausgang im Abstand von zwei bis 24 Tagen nach Impfung mit Comirnaty. Ein Todesfall betrifft eine weibliche 16-jährige Jugendliche, die im Zusammenhang mit einer Arrhythmie verstarb.“
Hier können Sie die NIUS Original-Doku „Nur ein Pieks“ zum Thema anschauen:
Impftote durch Cormirnaty, AstraZeneca, Moderna- und Janssen-Vakzine
In einer Grafik desselben Wochenberichts wird für die Impfstoffe Cormirnaty von Biontech/Pfizer, Vaxzevria (zuvor AstraZeneca), Spikevax von Moderna und COVID-19 Vaccine Janssen eine Todesfall-Rate zwischen 0,2 und 1,3 Prozent ausgewiesen:

„Aber es wurden doch so viele Leben durch die Impfung gerettet ...“
Das oft gehörte Argument, man habe Millionen Menschenleben gerettet und deshalb eine sehr geringe Anzahl Impftoter als Kollateralschaden in Kauf nehmen müssen, sei juristisch unhaltbar, so Ludwig. Er erklärt aber auch, was GEGEN den Erfolg der Strafanzeigen sprechen könnte: „Laut Artikel 46 Absatz 1 des Grundgesetzes dürfen Parlamentarier nicht wegen ihres Abstimmungsverhaltens bestraft werden. Zudem könnten die Politiker bestreiten, vorsätzlich gehandelt zu haben.
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Gang zum Internationalen Gerichtshof in Den Haag
Sollte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen die 599 angezeigten Politiker und Richter aus diesen oder anderen Gründen nicht aufnehmen, wollen die Corona-Anwälte vor den Internationalen Strafgerichtshof ziehen. „Wenn die deutschen Behörden nicht in Aktion treten, ist der Weg nach Den Haag frei“, so Ludwig. „Egal wie es ausgeht, wir werden hartnäckig bleiben.“
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