Der große Wehr-Warr beim Ausreiseantrag: Kennt die SPD die Gesetze, die sie beschließt?
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Es ist ein bemerkenswerter Vorgang: Die SPD beschließt ein Gesetz, bestreitet anschließend dessen Inhalt – und wird schließlich vom eigenen Minister korrigiert. Heraus kommt ein politisches Durcheinander. Man fragt sich: Kennen die Politiker überhaupt die Gesetze, die sie beschließen?
Zum aktuellen Stand: Inzwischen hat Verteidigungsminister Boris Pistorius klargestellt: Zwar steht die Genehmigungspflicht weiterhin im Gesetz – praktisch soll sie aber nicht angewendet werden. Noch in dieser Woche will das Ministerium per Verwaltungsvorschrift klarstellen, dass Auslandsreisen weder genehmigt noch gemeldet werden müssen. „Alle dürfen selbstverständlich verreisen“, so Pistorius.
Doch darüber herrschte auch innerhalb der SPD keineswegs Klarheit.
Im Zentrum steht seit Tagen die Frage: Müssen Männer zwischen 17 und 45 Jahren künftig eine Genehmigung einholen, wenn sie länger als drei Monate ins Ausland reisen wollen? Die Antwort ist – dem Wortlaut des Gesetzes nach – eindeutig.
Ein Gesetz mit klarer Aussage
Im Wehrpflichtgesetz heißt es: „Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen (…).“
Hintergrund: Mit der Reform vom Dezember 2025 wurde eine entscheidende Änderung vorgenommen. Die Pflicht, eine Ausreise genehmigen zu lassen, gilt nicht mehr nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall, sondern grundsätzlich.
Damit existiert auf dem Papier eine Regelung, die tief in die Bewegungsfreiheit eines großen Teils der männlichen Bevölkerung eingreifen würde. Entsprechend groß war die öffentliche Aufregung um das Thema.
Fechner erklärte, eine solche Pflicht existiere gar nicht
Doch genau das wollte die SPD so nicht stehen lassen. Der parlamentarische Geschäftsführer Johannes Fechner erklärte gegenüber der Welt, eine solche Pflicht existiere gar nicht. „Da es keine Wehrpflicht gibt, gibt es keine Pflicht für Männer zwischen 17 und 45, sich längere Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen.“

Johannes Fechner (SPD) stiftete Verwirrung.
Auch aus dem SPD-geführten Verteidigungsministerium war zunächst zu hören, die Regel sei faktisch „ausgesetzt“ oder gelte automatisch als erfüllt. Die Botschaft: Keine Sorge, das Gesetz hat keine praktischen Auswirkungen.
Der Minister widerspricht
Dann meldet sich der Minister selbst zu Wort. Boris Pistorius räumt ein, dass die Genehmigungspflicht sehr wohl im Gesetz steht – und damit formal gilt. Eine Aussetzung existiere nicht. Damit fiel die zuvor verbreitete Darstellung in sich zusammen.
Schließlich hieß es seitens des Ministeriums, man arbeite nun mit Hochdruck daran, eine Ausnahme zu schaffen. „Es fehle nur noch eine Unterschrift“, so ein Pressesprecher. Die Ausnahme von der Genehmigungspflicht solle noch in dieser Woche erlassen werden.
Am Ende ergibt sich ein großes SPD-Wirrwarr: Ein Gesetz, das gilt. Eine Partei, die es bestreitet. Und ein Ministerium, das es faktisch außer Kraft setzt.
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