Erst fünf Monate später fahndet die Polizei mit Fotos nach diesem Silvester-Vergewaltiger
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In der Silvesternacht verfolgte ein Unbekannter in Berlin eine 18-Jährige und vergewaltigte sie. Obwohl der Täter flüchtig war, sah die Polizei damals offenbar keine Gefahr für die Bevölkerung. Erst jetzt, ganze fünf Monate später, wird mit Fotos nach dem mutmaßlichen Vergewaltiger gesucht.
In dem am Mittwoch herausgegeben Fahndungsaufruf samt Fotos und Videos heißt es, der unbekannte Mann stehe „im dringenden Verdacht, eine 18-Jährige vergewaltigt zu haben.“
Demnach verließ der Mann am Sonntag, dem 31. Dezember 2023, gegen 3:15 Uhr die U2 in Fahrtrichtung Pankow am U-Bahnhof Spittelmarkt und folgte der jungen Frau und ihrer Begleiterin in die Wallstraße. „Anschließend führte er gegen den Widerstand der beiden Frauen sexuelle Handlungen an der 18-Jährigen durch.“

Mit diesem Fahndungsfoto wird der Unbekannte gesucht.
Eine schreckliche Tat! Doch wie kann es sein, dass nicht unmittelbar nach einem derart grausamen Verbrechen alle möglichen Mittel ausgeschöpft werden, um den Täter zu fassen und die Bevölkerung vor ihm zu schützen?
NIUS fragte bei der Berliner Polizei nach. Die Antwort:
„Das Veröffentlichen einer Öffentlichkeitsfahndung gilt als das letzte Mittel zur Aufklärung einer Straftat. Zunächst müssen von der sachbearbeitenden Dienststelle alle vorliegenden Ermittlungsanhalte ausgeschöpft werden. Erst, wenn der beabsichtigte Fahndungserfolg durch keine weitere polizeiliche Maßnahme erreicht werden kann, welche die auch einer tatverdächtigen Person zustehenden Persönlichkeitsrechte weniger beeinträchtigt, wird das Einleiten einer auf richterlichem Beschluss beruhenden Öffentlichkeitsfahndung zur Option, um diese Personen zu identifizieren oder ihren Aufenthaltsort zu ermitteln.“
Heißt im Klartext: Die Persönlichkeitsrechte des dringend Tatverdächtigen wogen in den Augen der Ermittler zunächst mehr als der Schutz der Bevölkerung.
So räumt man in der Antwort sogar noch ein, dass in bestimmten Ausnahme-Fällen ein anderes Prozedere möglich ist, beispielsweise bei der Suche nach Vermissten: „Die Entscheidung über die Veröffentlichung einer Fahndung obliegt dann der Polizei, die in diesen Fällen auch keinen richterlichen Beschluss benötigt, da der Schutz von Leib und Leben Vermisster oder das Allgemeinwohl im Vordergrund stehen.“
Der Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung stand in diesem Fall offenbar nicht im Vordergrund.
Die Polizei beschreibt den Tatverdächtigen so:
- circa 25 bis 35 Jahre alt
- circa 170 groß
- dunkle Hautfarbe
- sportlich, muskulöse Statur
- kurze dunkle Haare
- trug eine schwarze Jacke der Firma New Yorker, Kapuzenaufschrift „CONTEMPORARY” und Schulter-/Rückenaufschrift „CNTMP” sowie weiße Sneaker der Marke Adidas
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