EU-Parlament: Veggie-Burger dürfen nicht mehr Burger genannt werden
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Mit 355 zu 247 Stimmen (30 Enthaltungen) hat sich das EU-Parlament für ein Verbot von Bezeichnungen wie Burger oder Wurst bei vegetarischen oder veganen Alternativen entschieden. Damit endet ein jahrelanger Streit darüber, ob Begriffe wie „Schnitzel“, „Wurst“ oder „Steak“ auch für vegane und vegetarische Alternativen verwendet werden dürfen.
Der Antrag sah vor, dass solche Bezeichnungen künftig ausschließlich Lebensmitteln vorbehalten sind, die aus Tieren hergestellt werden. Für pflanzliche Ersatzprodukte wären Bezeichnungen wie „Tofu-Wurst“ oder „Veggie-Burger“ damit nicht mehr zulässig. Bislang war das erlaubt, solange die Kennzeichnung nicht irreführend war.
Die Befürworter des Vorstoßes argumentierten, der Verbraucherschutz müsse gestärkt und traditionelle landwirtschaftliche Produkte klar abgegrenzt werden. Kritiker sprachen hingegen von überflüssiger Symbolpolitik und einem Versuch, der wachsenden Fleischersatzindustrie Steine in den Weg zu legen. Besonders in Deutschland, wo der Markt für vegane und vegetarische Produkte in den vergangenen Jahren stark gewachsen ist, war der Widerstand groß.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden 2024 rund 121.600 Tonnen pflanzlicher Fleischalternativen hergestellt, vier Prozent mehr als im Vorjahr. Seit 2019 hat sich die Produktionsmenge verdoppelt. Trotz des Wachstums bleibt der Unterschied zur Fleischproduktion deutlich: Der Pro-Kopf-Konsum von Ersatzprodukten liegt bei 1,5 Kilogramm im Jahr, während der Fleischverzehr bei mehr als 53 Kilogramm liegt.
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