Ferda Ataman wies persönlich juristisches Vorgehen gegen NIUS an
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Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat persönlich den Auftrag für zwei Abmahnungen gegen das Nachrichtenportal NIUS erteilt. Zuerst berichtete die Welt darüber.
Seit Amtsantritt der Ampel-Regierung hat die Bundesrepublik Deutschland zwei Abmahnungen an Journalisten verschickt, erklärte der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. Das habe er auf Anfrage mitgeteilt bekommen. „Beide gegen meinen Mandanten“, so Steinhöfel gegeüber der Welt. „Eines davon aus dem Hause von Frau Ataman. Jetzt steht fest, dass sie persönlich das Vorgehen angeordnet hat.“
Dies geht auch aus dem Schreiben einer von der Bundesrepublik Deutschland beauftragten Anwaltskanzlei an NIUS hervor:
Ataman hatte NIUS-Aussagen in einer Artikelüberschrift über einen Mann, der sich als Frau fühlt und Mitglied in einem Frauen-Fitnessstudio werden wollte und dabei abgelehnt wurde, sowie einen Kommentar untersagen wollen. Dies wurde im Juli vom Berliner Land- und Kammergericht zurückgewiesen.
Bereits im April hatte das Bundesverfassungsgericht Julian Reichelt Recht gegeben, nachdem das Entwicklungshilfeministerium ihm per einstweiliger Verfügung hatte verbieten wollen, kritische Äußerungen über Zahlungen der Bundesregierung an die Taliban in Afghanistan zu unterlassen.
Lesen Sie dazu:
Wie die Bundesregierung Julian Reichelt mundtot machen will und sich dabei immer wieder blamiert
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