Gericht entscheidet: AfD darf Halle für Parteitag nutzen
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Neues im Hallenstreit um den AfD-Parteitag! Die Stadt Essen muss der AfD eine Halle zur Verfügung stellen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Als Grund gab das Gericht an: Die AfD hat das Recht auf Gleichbehandlung bei der Bereitstellung von Räumlichkeiten.
In zwei Wochen wird die Partei also ihren neuen Vorstand in der Essener Grugahalle wählen können, mit 600 Delegierten.
Dem ging die Kündigung eines Mietvertrags voraus, der seit eineinhalb Jahren besteht. Die AfD hätte sich seither radikalisiert, argumentierte die Stadt Essen und begründete dies mit dem Wirbel um Björn Höcke, der kürzlich dafür verurteilt wurde, eine angebliche SA-Parole vorsätzlich genutzt zu haben.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen argumentiert: Der Zugang dürfe nur versagt werden, wenn bei der Nutzung die Gefahr von strafbaren Handlungen bestehe. Bei der Beurteilung dieser Frage müsse allerdings im Fall von politischen Parteien ein strenger Maßstab angelegt werden. Das Gericht konnte keine hinreichende Tatsachengrundlage dafür erkennen, dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Rechtsverletzungen kommen würde.

Gleiches Recht für alle Parteien? Für viele nicht selbstverständlich.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen.
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