Irritation bei Grundgesetz-Feier: Vor der Nationalhymne wird eine umgedichtete Hymne gesungen
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Nanu, das ist doch die Melodie, die ich kenne, aber nicht der Liedtext, der dazugehört?
Irritationen um die Nationalhymne! Ausgerechnet bei der Feier zum 75.-jährigen Bestehen des deutschen Grundgesetzes sorgt die Neuauflage der deutschen Nationalhymne für Verwirrung. Denn die Version, die die Schauspielerinnen Andreja Schneider und Katharina Thalbach singen, hat mit unserer Nationalhymne nicht viel gemein.
Der groteske Auftritt macht den Eindruck einer Umdichtung, die getätigt wurde, um eine zeitgemäßere Version aufzuführen. Doch bei den Feierlichkeiten handelt es sich um einen Staatsakt, wo eigentlich die normale Hymne gesungen werden sollte.
Bei dem Liedtext handelt es sich um Bertolt Brechts „Kinderhymne“. Diese stammt aus dem Jahr 1950 und war die demonstrative Antwort auf Konrad Adenauer, der die dritte Strophe des Deutschlandliedes singen ließ. Brecht wollte einen Gegenentwurf dichten – als Absage an Ersten Weltkrieg und Nationalsozialismus.

Das Grab Bertolt Brechts auf dem Dorotheenstädtischer Friedhof in der Chausseestraße in Berlin.
Fakt ist: Das Versmaß Brechts' passt gar nicht zur Melodie von Joseph Haydn. Und Sätze wie „Daß ein gutes Deutschland blühe wie ein andres gutes Land“ oder „Daß die Völker nicht erbleichen wie vor einer Räuberin“ wirken regelrecht surreal.
Schnell machte sich Hohn im Internet breit. Ein User auf Twitter: „Dass dieser Text aber bei der offiziellen Feier zum Grundgesetz statt der Hymne gesungen wird, zeigt wie sehr Deutschland ein Problem mit seiner Identität hat.“
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