Koalition erzielt Durchbruch beim Heizungsgesetz – Mieten könnten explodieren
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Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat einen Durchbruch beim Heizungsgesetz erzielt. Bei einem Treffen mit den Fraktionsspitzen wurden noch offene Punkte geklärt, wie es aus Koalitionskreisen heißt. Bisher hatten die Ampel-Partner sich nur auf grobe „Leitplanken“ zur Änderung des ursprünglichen Gesetzentwurfs verständigt.
Details waren zunächst noch unklar. Der Gesetzentwurf soll nun entsprechend geändert werden.
Die Ampel strebt an, dass das Gebäudeenergiegesetz -–das sogenannte Heizungsgesetz – noch vor der Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt, vom Bundestag verabschiedet wird. In der kommenden Woche soll es im Klima- und Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung geben.
Eine Spitzenrunde von SPD, Grünen und FDP hatte sich Mitte Juni auf Änderungen – sogenannte „Leitplanken“ – an dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf verständigt.
Mieter sollen mehr zahlen als Hauseigentümer
Fest steht bereits jetzt: Das Ganze wird sehr teuer. Für Hausbesitzer – aber vor allem für Mieter, wie Energierexperte Thomas Engelke des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (VZBV) in einem aktuellen Artikel der NZZ warnt: An einer der wenigen Stellen, die in den Leitplanken bereits etwas konkreter ausformuliert wurden, beschreibt die Ampel, wie Vermieter ihre Investition für den Einbau einer Wärmepumpe wieder von den Mietern zurückholen können.
Die Regierung beabsichtige, eine neue Modernisierungsumlage einzuführen, mit der die Kosten der Modernisierung auf die Mieter abgewälzt werden können. „Das ist ein verwunderlicher Plan, denn eine solche Umlage gibt es für deutsche Vermieter bereits“, sagt Engelke. Es könnten nämlich jährlich bereits 8 Prozent von bestimmten Sanierungsmassnahmen auf die Miete umgelegt werden, erklärt der Verbraucherschützer.
Es gebe dabei keine zeitliche Begrenzung. Bedeutet: Selbst wenn eine Investition längst refinanziert wurde, kann die Umlage weiter erhoben werden – und das ganz legal. „De facto bekommen Vermieter dadurch mehr Geld von den Mietern gezahlt, als sie selbst in ihr Haus gesteckt haben“, so Engelke in der NZZ. Es handele sich ganz klar um eine „mieterfeindliche“ Gesetzeslage“.
FDP: Erst muss der Staat liefern
Im Kern sehen die „Leitplanken“ für viele Hausbesitzer mehr Zeit beim Heizungstausch vor. Das Gebäudeenergiegesetz soll an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Es soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen. Denn sonst haben Eigentümer gar nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungs-Variante zu wählen - also ob sie die Möglichkeit haben, dass ihr Haus zum Beispiel an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird.
Erst müsse der Staat liefern, betonte vor allem die FDP. Eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung wird bis spätestens 2028 angestrebt. Die FDP hatte zuvor grundlegende Nachbesserungen gefordert und auf Technologieoffenheit gepocht.
Viele Punkte aber waren noch offen – etwa, wie die geplante staatliche Förderung aussieht und wie Ausnahmeregeln beim Heizungstausch genau gestaltet werden. Den „Leitplanken“ zufolge soll es außerdem eine weitere Modernisierungsumlage geben, mit der Vermieter Kosten an Mieter weitergeben können. Details waren noch offen.
Unklar war bisher auch, was passiert, wenn jemand jetzt eine generell auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung einbaut, seine Kommune aber später gar kein dafür geeignetes Gasnetz plant. Die Koalitionsspitzen hatten nur festgelegt, dass dann „angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie“ gelten sollen.
Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sah vor, dass von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden. Damit soll die Wärmewende im Gebäudebereich entscheidend vorangebracht werden – als Beitrag, um Klimaziele erreichen zu können. Es sollen aber keine funktionierenden Öl- und Gasheizungen ausgetauscht werden müssen, außerdem sollen defekte Heizungen repariert werden dürfen.
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