Koordinatorin der Rundfunkkommission will keine Gehaltsobergrenze für Intendanten
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Die Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, Heike Raab, hat sich gegen eine Obergrenze der Gehälter von Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausgesprochen. „Es muss auch für Intendantinnen und Intendanten gelten, dass man entsprechend des Wertes der Arbeit entlohnt wird“, sagte sie. Stattdessen forderte sie die Sender auf, Kriterien zu entwickeln, „anhand derer wir einen Blick dafür bekommen können, wie die Gehälter zusammengesetzt sind“.
Raab erklärte, dass in der Rundfunkkommission, welche maßgebliche Entscheidungen in der Medienpolitik trifft, bereits Gespräche über dieses Thema geführt wurden. „Wir versuchen, hier Bewegung reinzubringen“, fügte sie hinzu.
Zu den jüngsten Vorschlägen aus Berlin und Brandenburg, eine Gehaltsobergrenze für Intendanten im RBB-Staatsvertrag festzulegen, meinte die SPD-Politikerin: „Wir müssen hier die besondere Situation beim RBB schon würdigen. Das hat ein Rumoren bei der Politik ausgelöst.“ Sie würde sich „allgemeine Kriterien wünschen, etwa ein Grundgehalt und weitere Variablen wie Größe eines Hauses, Verantwortlichkeiten oder zusätzliche Aufgaben durch einen ARD-Vorsitz.“

Grund für die Krise beim RBB waren Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung gegen die damalige Senderspitze um Patricia Schlesinger.
In den letzten Monaten wurde das Thema der Gehälter von Spitzenpositionen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in der Politik intensiv diskutiert. Ein Grund dafür war die Krise beim RBB im Sommer 2022, die durch Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung gegen die damalige Senderspitze um Patricia Schlesinger ausgelöst wurde.
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