Nach „Menschenjagd“ in Budapest: Linksextremistin Hanna S. zu fünf Jahren Haft verurteilt
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Das Oberlandesgericht München hat die deutsche Linksextremistin Hanna S. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Nach Überzeugung der Richter beteiligte sich die Frau an Angriffen auf vermeintliche Rechtsextreme in Budapest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hanna S. stand seit Februar in München vor Gericht. Im Zentrum des Verfahrens standen Übergriffe in der ungarischen Hauptstadt rund um den sogenannten „Tag der Ehre“. An diesem Tag treffen sich alljährlich Rechtsextremisten aus ganz Europa, um des Ausbruchsversuchs der Wehrmacht, der Waffen-SS und ungarischer Kollaborateure aus dem von der Roten Armee eingeschlossenen Budapest zu gedenken.
Nach Überzeugung des Gerichts war S. an zwei Attacken beteiligt. Die Opfer wurden aus einer Gruppe heraus mit Schlagstöcken, einem Hammer und Pfefferspray attackiert. Ein Mann erlitt dabei schwere Kopfverletzungen, ein weiterer wurde mit Prellungen und Platzwunden verletzt. Der Vorsitzende Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einer „Menschenjagd“, die auch dann nicht gerechtfertigt sei, wenn man unterstelle, der Staat tue zu wenig gegen Rechtsextremismus.

Linksextreme Symbolik beim Protest vor dem Gericht.
Die Bundesanwaltschaft hatte neun Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Die Verteidigung verlangte hingegen einen Freispruch und eine Entschädigung für die Untersuchungshaft. Das Gericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter dem Strafmaß der Anklagebehörde.
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