Neun Monate U-Haft und dann das! Gericht will Ballweg-Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen
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Das Landgericht Stuttgart schlägt eine Einstellung des Betrugsprozesses gegen den Querdenken-Gründer Michael Ballweg vor. Das teilte die Vorsitzende Richterin in Stuttgart mit. Man wolle anregen, das Verfahren gegen den Angeklagten wegen Geringfügigkeit einzustellen. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem Vorschlag jedoch nicht zu. Eine Verurteilung sei wahrscheinlich, behaupten die Ankläger.
Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich bereits vergangene Woche in nichtöffentlicher Sitzung über den Verfahrensstand ausgetauscht. Ballweg muss sich laut Anklage unter anderem wegen versuchten Betrugs vor Gericht verantworten. Er soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft durch öffentliche Aufrufe von Tausenden Menschen mehr als eine Million Euro für die Organisation eingeworben, die Spender aber über die Verwendung der Gelder getäuscht haben.
Ballweg: „Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wurden pulversiert“
Die Sach- und Rechtslage sei nicht anders zu bewerten als zur Eröffnung des Verfahrens, sagte eine Sprecherin der der Staatsanwaltschaft. Noch seien mehr als 20 Verhandlungstage terminiert, auch die Beweisaufnahme sei noch nicht abgeschlossen. Damit wird der Prozess fortgesetzt.
Die Ankläger werfen Ballweg vor, 575.929,84 Euro für private Zwecke verwendet zu haben. Dokumentiert sind belegbare Ausgaben für die Querdenken-Bewegung in Höhe von 843.111,68 Euro. Ballweg ist nicht wegen Betrugs, sondern nur wegen versuchten Betrugs angeklagt, weil fast allen Spendern gleichgültig war, was mit dem Geld passiert, so die Staatsanwaltschaft. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Ballweg zu NIUS: „Das Gericht hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft pulverisiert. Von den großen Zahlen sind im Verfahren wegen versuchten Betruges null Euro und im Vorwurf der Steuerhinzerziehung 60 Cent bis maximal 2.000 Euro ungeklärt.“

Michael Ballweg am Montag vor dem Landgericht Stuttgart. Er saß 9 Monate in U-Haft, jetzt will das Gericht das Verfahren gegen ihn einstellen.
Nach Auffassung des Gerichts lässt sich nach der bisherigen Beweisaufnahme Ballweg der Vorwurf des versuchten Betrugs nicht nachweisen. Bei rund 380.000 Euro sei nicht nachweisbar, was mit dem Geld passiert sei, so ein Gerichtssprecher. Von den Vorwürfen der Steuerhinterziehung bliebe womöglich tatsächlich nur ein kleiner Restbetrag übrig, der im Bereich zwischen ein paar Euro und rund 2.000 Euro liege. Bei beiden Delikten sehe das Gericht es als Problem an, den Vorsatz nachzuweisen. Nach Auffassung der Kammer gebe es auch wenig Aussicht, dass sich das noch erhärten lasse.
„Er war von Beginn an unschuldig“
Mehr lesen: Kein hinreichender Tatverdacht nach 9 Monaten U-Haft: War Michael Ballweg ein politischer Gefangener?
Ralf Ludwig, Ballwegs enger Vertrauter und Teil seines Anwaltteams sagte NIUS am Montag: „Die Staatsanwaltschaft hat dem Gericht jetzt den Fehdehandschuh hingeworfen. Michael Ballweg war von Beginn an unschuldig. Auch die Fortsetzung des Verfahrens wird kein anderes Ergebnis bringen.“
Ballwegs Anwälte hatten die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft immer wieder zurückgewiesen. Der Unternehmer saß wegen der Vorwürfe ab Juni 2022 bereits monatelang in Untersuchungshaft. Immer wieder hatten seine Anhänger vor dem Gefängnis demonstriert. Im April 2023 war er aus der Haft entlassen worden.
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