Plagiats-Vorwürfe bei Doktorarbeit: SZ berichtet über anonymes Gutachten „von jemandem, der Alice Weidel schaden will“
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Ein anonymes Gutachten wirft in der Süddeutschen Zeitung Alice Weidel Plagiate in ihrer Dissertation vor. Die AfD-Chefin spricht von einer „politischen Kampagne“. Und legt eine wissenschaftliche Stellungnahme vor, die das Gegenteil belegen soll.
Die Überschrift über dem Artikel der Süddeutschen Zeitung zählt nur vier Worte, doch sie birgt großen Sprengstoff: „Plagiatsvorwurf gegen Alice Weidel“.
AfD-Chefin Alice Weidel soll laut eines anonymen Gutachtens Teile ihrer Doktorarbeit abgeschrieben und falsch oder gar nicht zitiert haben. Was ist dran an den Anschuldigungen? Die 44-jährige Parteivorsitzende spricht von einer politischen Kampagne und widerspricht vehement. Ihre Arbeit „dürfte schon von dutzenden Plagiatsprüfern ebenso detailreich und aufmerksam wie ergebnislos geprüft worden sein“, erklärte Weidel im Anschluss an die Berichterstattung der SZ. „Die politische Motivation ist offensichtlich.“ Sie sehe der weiteren Entwicklung gelassen entgegen.
Laut SZ hat eine Vorprüfung der Universität Bayreuth vor wenigen Tagen ergeben, die Doktorarbeit solle „näher untersucht werden“, die „Kommission für wissenschaftliche Integrität“ werde der Sache nachgehen.
Weidels Doktorarbeit in Bayreuth
Alice Weidel hatte 2011 an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth ihren Doktortitel erlangt. Der Titel ihrer 249-seitigen Dissertation: „Das Rentensystem der Volksrepublik China. Reformoptionen aus ordnungstheoretischer Sicht zur Erhöhung der Risikoresistenz.“ In ihrer Arbeit wollen die Plagiatsjäger mehrere unsaubere Stellen ausgemacht haben.
Brisant: Die beiden Autoren des Gutachtens wollen anonym bleiben, ihre Namen sind der SZ allerdings bekannt. Wortwörtlich heißt es im Artikel der Süddeutschen Zeitung über den federführenden Autoren: „Seinen Angaben zufolge wurde das Gutachten in Auftrag gegeben, offenbar von jemandem, der Alice Weidel schaden will. Auch der Auftraggeber will anonym bleiben, sein Name ist der SZ nicht bekannt.“
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Darum geht es konkret: Zunächst geht es um 32 Textstellen, bei denen keine wörtlichen Zitate übernommen wurden, aber der Gedanke nicht mit einer Quelle unterlegt wurde, so der Vorwurf. Dazu beschuldigt der anonyme Gutachter Weidel, „18 fast wörtliche Zitate“ genutzt zu haben, die „unzureichend oder falsch gekennzeichnet“ seien. Gemeint sind also Textstellen, bei der eine Quelle angegeben ist, die nicht passt oder in den Fußnoten das Wort „vgl.“ auftaucht und die Übernahme anderer Gedanken nicht ausreichend markiert wurde.
Weidel gilt als Vorzeige-Akademikerin, hat ihre Promotion mit Bestnote abgeschlossen. „Gerade bei der Bestnote summa cum laude dürfen keine derartigen Mängel vorliegen. Da muss auch die Quellenarbeit wirklich unangreifbar sein“, sagte der Autor des Gutachtens der SZ.
Ganze acht Mal geht es dabei um mögliche Plagiate von Arbeiten des Wirtschaftswissenschaftlers Stefan Homburg. Homburg ist einer breiteren Öffentlichkeit vor allem für seine Corona-Kritik bekannt, in den Wirtschaftswissenschaften gilt er als Koryphäe auf dem Gebiet der Rente. Der pensionierte Professor für öffentliche Finanzen hat zu diesem Thema mehrere Standardwerke verfasst.

Stefan Homburg fühlt sich von Weidel wohlwollend behandelt.
Weidel hat bei ihm eine Stellungnahme erbeten, um zu prüfen, ob ihr Büro ein eigenes Gutachten einholen sollte. Die Stellungnahme liegt NIUS vor. „Nach Durchsicht Ihrer Dissertation, von der Sie mir eine Kopie überlassen haben, halte ich die erhobenen Vorwürfe für derart abwegig, dass ein Gutachten unnützer Aufwand wäre“, antwortet Homburg. „Weder die eingesetzte Software noch der Verfasser verstehen inhaltlich, worum es eigentlich geht. Daher lassen bloße Wortähnlichkeiten dort rote Warnlampen aufflammen, wo kein Plagiat erkennbar ist.“
Abschließend schreibt Homburg an Weidel: „Ich habe in dem gesamten Elaborat nichts gefunden, was auf Ihre Absicht schließen ließe, Gutachter zu täuschen und sich mit fremden Federn zu schmücken. Dies wäre jedoch Voraussetzung für ein Plagiatsverfahren. Als ein in Ihrer Dissertation oft zitierter wissenschaftlicher Autor bestätige ich, dass ich mich von Ihnen wohlwollend behandelt fühle und an keiner Stelle geistigen Diebstahl feststellen konnte. Über 600 Fußnoten und ein ellenlanges Literaturverzeichnis passen zu diesem Eindruck.“
Die anwaltliche Vertretung von Weidel hat die Kanzlei des Medienanwalts Ralf Höcker übernommen. Hier wundert man sich vor allem über die Vorwürfe aus dem Schutze der Anonymität. „Dass Gutachter nicht mit ihrem Namen für den Inhalt ihres Gutachtens einstehen, ist uns in vergleichbaren Fällen noch nie untergekommen“, antwortet die Kanzlei auf einen Fragenkatalog der SZ. „Ohne Nennung der Namen“ könne „weder von Ihnen noch von uns deren fachliche Eignung, deren wissenschaftlicher Hintergrund etc. beurteilt werden.“
Weidel weist in der Sache alle Vorwürfe zurück und verspricht, „dies auch gerne gegenüber der Universität näher darzulegen“.
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