Regierung genehmigt Nachzug von Zweitfrauen!
Obwohl im Deutschland die Vielehe verboten ist, durften zwei afghanische Flüchtlinge ihre Zweitfrauen und deren Kinder nach Deutschland nachholen – mit behördlicher Genehmigung. Das berichtet die Westfalenpost. Das Ausländeramt des Hochsauerlandkreises hat der Zeitung die beiden Fälle von Bigamie bestätigt.
Bei den Flüchtlingen handelt es sich um afghanische Ortskräfte, die in Afghanistan für Deutschland gearbeitet haben. Sie durften nun ihre Zweitfrauen samt deren Kinder nach Deutschland holen.
Der eine Afghane lebt mit seiner Ehefrau und drei Kindern zusammen, die zweite Ehefrau und ihre weiteren sieben Kinder wohnen in einer anderen Wohnung. Der zweite Afghane lebt mit beiden Ehenfrauen und insgesamt neun Kindern zusammen.
Deutschland hatte nach dem Abzug westlicher Truppen und der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan zugesichert, Ortskräften in Deutschland aufzunehmen.
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