Skandal um Weidel-Interview in der ARD: Polizei kann derzeit nicht sagen, ob Störaktion mit ihr abgesprochen war
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Das ARD-Sommerinterview mit AfD-Chefin Alice Weidel wurde am Sonntag durch eine lautstarke Protestaktion in unmittelbarer Nähe der Aufzeichnung massiv gestört. Moderator Marcus Preiß und Weidel konnten sich zeitweise kaum verständigen. Verantwortlich für die Inszenierung war das „Zentrum für Politische Schönheit“ (ZPS) um Gründer Philipp Ruch. Der behauptet nun selbst, die Aktion sei in Absprache mit der Berliner Polizei erfolgt – doch die Polizei kann auf Nachfrage bislang keine klare Auskunft geben.
In einem Podcast-Gespräch mit Bild-Vizechefredakteur Paul Ronzheimer äußerte sich Ruch ausführlich zur Aktion: Auf die Frage, woher das ZPS von Ort und Zeitpunkt der Interview-Aufzeichnung wusste, antwortet Ruch im Interview: „Das ist natürlich unser Betriebsgeheimnis.“ Den Begriff „Störaktion“ weist er zurück, spricht stattdessen provozierend von einer „Verschönerungsaktion“. Und er sagt: „Wir haben so etwas wie den Fernsehmoment des Jahres geschaffen, in enger Kooperation mit der ARD und der AfD.“ Purer Zynismus – Journalist Ronzheimer hakt trotzdem nicht nach.
Dann behauptet Ruch: Der Protestbus des ZPS habe nur deshalb direkt gegenüber dem ARD-Freiluftstudio positioniert werden können, weil man mit der Berliner Polizei im Austausch gewesen sei! „Wir sind, ich will da jetzt keine Details nennen, aber in enger Absprache – natürlich mit der Berliner Polizei auch – in Kontakt getreten und konnten dort eigentlich machen, was wir vorhatten.“
NIUS stellte der Berliner Polizei die konkrete Frage, ob es „irgendeine Form von Genehmigung, Abstimmung, Anmeldung oder Kooperation zwischen der Polizei und den Demonstranten im Vorfeld der Protestaktion“ gegeben habe. Trotz einer mehrstündigen Frist konnte die Polizei diese einfache Frage bislang nicht beantworten. Auf telefonische Nachfrage hieß es, mit einer Rückmeldung sei frühestens am Mittwoch oder Donnerstag zu rechnen.
Hören Sie hier:
Die Berliner Polizei hat laut Berliner Zeitung mittlerweile zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Veranstalter eingeleitet, weil die Protestaktion nicht angemeldet war.
Der Fakt, dass die Protestaktion überhaupt ungestört durchgeführt werden konnte, warf bereits Fragen auf: Laut „Gesetz über befriedete Bezirke der Verfassungsorgane des Bundes“ sind Versammlungen und Aufzüge in unmittelbarer Nähe des Bundestags grundsätzlich verboten. Das betrifft auch das Gebiet, auf dem der Anti-Weidel-Protest stattfand und wo der Lautsprecherwagen mit dem „Scheiß AfD“-Chorgesang zum Einsatz kam. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn das Bundesinnenministerium eine Genehmigung erteilt und der Bundestagspräsident zustimmt. Beides war nach bisherigem Stand nicht der Fall.
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