Staatsanwaltschaft Berlin stellt Verfahren gegen Rainer Zitelmann ein
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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Historiker und Publizisten Rainer Zitelmann eingestellt. Ihm war die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen worden. Nach Angaben der Behörde ist der Tatverdacht nicht hinreichend.
Ausgelöst hatten die Ermittlungen eine von Zitelmann verbreitete Bildmontage, auf der Adolf Hitler und Wladimir Putin gegenübergestellt waren. Zitelmann hatte damit einen historischen Vergleich gezogen – Hitlers Vorgehen gegen die Tschechoslowakei und Putins Krieg gegen die Ukraine – und die Botschaft formuliert, dass Nachgiebigkeit gegenüber Aggressoren weitere Expansion begünstige.
Das Strafgesetzbuch verbietet die Verwendung nationalsozialistischer Symbole grundsätzlich, sieht zugleich aber ausdrückliche Ausnahmen für Aufklärung, Wissenschaft und Berichterstattung vor. Darauf stützt sich nun auch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.
Staatsanwaltschaft sieht keinen hinreichenden Tatverdacht
Das geführte Ermittlungsverfahren sei gemäß §170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, heißt es in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft, das auf den 8. April datiert ist. §170 Abs. 2 StPO regelt die Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht.
Zitelmann schrieb am Samstag auf X: „Keine auch noch so abwegige Meinung kann so gefährlich sein wie ein Staat, der dir vorschreibt, was du sagen darfst und was nicht.“
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