Vergewaltiger von Illerkirchberg: Staat bietet afghanischem Täter 1.000 Euro Ausreiseprämie – aber er lehnt ab
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- Ein 30-jähriger Afghane, der wegen Sexualdelikten verurteilt wurde, weigert sich Deutschland zu verlassen – trotz wiederholter Angebote einer Ausreiseprämie.
- Zuvor wurde er bereits viermal vor dem Amtsgericht Ulm angeklagt.
- Es bleibt unklar, wie die Behörden weiter mit dem abgelehnten Asylbewerber verfahren.
Mohtajar N., ein 30-jähriger Afghane, wurde wegen eines Sexualdelikts an einem 14-jährigen Mädchen in der Halloween-Nacht 2019, wegen Schwarzfahrens und Diebstahls in Stuttgart angeklagt. Trotz mehrerer Anstrengungen, ihn aus Deutschland zu bringen, hat Mohtajar N. die Angebote abgelehnt. Er wurde viermal vor dem Amtsgericht Ulm angeklagt und steht aktuell unter Aufsicht.
Er will nicht freiwillig gehen
Nach einer Gruppenvergewaltigung in Illerkirchberg (Baden-Württemberg) im November 2019, für die Mohtajar N. verurteilt wurde, verbrachte er etwa zwei Jahre im Gefängnis. Nun steht er unter Aufsicht und nimmt regelmäßig an einem Programm für rückfallgefährdete Sexualstraftäter teil. Die staatliche Institution „Sonderstab Gefährliche Ausländer“ betreut ihn und hat ihm mehrfach eine Prämie von 1.000 Euro für seine freiwillige Rückkehr nach Afghanistan angeboten, jedoch ohne Erfolg. Die Abschiebung ist nach aktueller Gesetzeslage nicht möglich, da die Bundesregierung Rückführungen nach Afghanistan derzeit nicht durchführt.
Verstöße gegen Bewährungsauflagen: Mohtajar N. hat wiederholt gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen, indem er versäumt hat, sich bei der Polizei und seiner Bewährungshelferin zu melden. Stattdessen floh er im August nach Frankreich und stellte dort einen neuen Asylantrag. Auf die Frage nach dem Grund für seine Flucht antwortete er vor Gericht: „Ich hatte Angst, dass ich abgeschoben werde.“ Sein Asylantrag in Frankreich wurde jedoch abgelehnt und er wurde zurück nach Deutschland geschickt.
Richter Dr. Tobias Rundel (45) sagte zu dem Angeklagten: „Keiner will Sie mehr – auch nicht in Illerkirchberg.“ Es sei nachvollziehbar, dass Mohtajar N. gegangen sei, obwohl er wusste, dass er damit das Gesetz bricht. Aufgrund seines Verstoßes gegen Weisungen wurde Mohtajar N. zu 100 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt. Da er jedoch nur Gutscheine erhält und kein Geld hat, ist es wahrscheinlich, dass die Justiz die Strafe nicht eintreiben kann. Das Angebot der 1.000 Euro Rückkehrprämie könnte zur Bezahlung seiner Geldstrafe genutzt werden, wenn er es annehmen würde.
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