200 Millionen Euro plus tägliches Zwangsgeld: Europäischer Gerichtshof verurteilt Ungarn für Asylpolitik
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Der Europäische Gerichtshof hat finanzielle Sanktionen gegen Ungarn aufgrund der Asylpolitik des Landes verhängt. Weil der Staat höchstrichterliche Entscheidungen zum Asylsystem nicht umgesetzt habe, müsse es 200 Millionen Euro sowie ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag des Verzugs zahlen, entschieden die Richter des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.
Die Vertragsverletzung bestehe darin, dass Ungarn die Anwendung einer gemeinsamen Politik der Union bewusst umgehe, hieß es in der Begründung. Das stelle eine außergewöhnlich schwere Verletzung des EU-Rechts dar.
Europäische Kommission klagte gegen rigide Flüchtlingspolitik
Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist eine Klage der Europäischen Kommission, die bereits zwei Jahre zurückliegt. Die EU-Kommission befand, dass Budapest ein früheres Urteil des EuGH aus dem Dezember 2020 zum ungarischen Asylsystem nicht zur Genüge umgesetzt habe. Die Richter hatten damals entschieden, dass verschiedene Regelungen gegen EU-Recht verstießen. Dabei ging es unter anderem um Verfahren in den mittlerweile geschlossenen Lagern an der Grenze zu Serbien. Die Regelung sah damals vor, dass Asylbewerber ein Vorverfahren in ungarischen Botschaften durchlaufen mussten, bevor sie nach Ungarn einreisen durften, um dort Asyl zu beantragen. Auch diese Regelung kippte der EuGH im vergangenen Jahr.
Wegen seiner rigiden Flüchtlingspolitik wurde Ungarns rechtsnationale Regierung schon häufiger von der EU-Kommission gerügt. Der EuGH hat in früheren Urteilen bereits wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems für rechtswidrig erklärt. Im aktuellen Verfahren bemängelte die EU-Kommission, dass Ungarn auch nach dem Urteil aus dem Jahr 2020 noch immer nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen habe, um einen effektiven Zugang zum Asylverfahren zu gewährleisten.
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