Beben für die Öffentlich-Rechtlichen: Bundesverwaltungsgericht entscheidet, ob man Zwangs-Gebühren verweigern darf, wenn ARD und ZDF Auftrag verfehlen!
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Könnte jetzt der Pflichtbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland kippen? Ein Urteil geht nun in Revision, das zuvor besagte, dass Kritik an ARD und ZDF einen nicht von der Beitragspflicht befreie. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet nun, ob man Zwangs-Gebühren verweigern darf, wenn ARD und ZDF ihren Auftrag verfehlen.
Im Juli 2023 wurde noch seitens des Bayerischen Verwaltungsgerichts entschieden, dass subjektive Kritik an der Meinungsvielfalt und der Qualität von ARD und ZDF einem nicht von der Pflicht zur Beitragszahlung befreie. In der Entscheidung aus München hieß es, der Rundfunkbeitrag werde „ausschließlich als Gegenleistung“ erhoben „für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs“.
Doch: jetzt lässt das Bundesverwaltungsgericht die Revision zu!
Konkret: „Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 17. Juli 2023 wird aufgehoben.“ Dabei ging es in dem Fall um die brisante Frage, ob ein Nichtzahlen der Rundfunkgebühren rechtmäßig sei, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag strukturell verfehle. Denn die Klägerin aus Rosenheim monierte „mangelnde Meinungsvielfalt“ bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten und bescheinigte diesen „strukturelles Versagen“.

Trotz vieler Skandale und Kritik wird immer wieder der Rundfunkbeitrag in Deutschland erhöht.
Der renommierte Rechtsexperte Joachim Steinhöfel meint zu NIUS: „Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts ist spektakulär. Erstmals wird sich ein oberstes Bundesgericht mit der Frage befassen, ob die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den Auftrag ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, verfehlen und ob dies zur Weigerung berechtigt, Gebühren zu zahlen.“
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht seit Jahren in scharfer Kritik. Dabei geht es vor allem um die Frage: wie ausgewogen berichten ARD und ZDF wirklich. Denn regelmäßig fallen die Programme mit einseitiger Berichterstattung auf. Sogar eine Studie kam zum Ergebnis, dass die Anstalten regierungsfreundlich seien und einen Links-Drall hätten. Beispielsweise wurde festgestellt, dass in den Sendungen einen „sehr deutlichen Sichtbarkeitsvorsprung der Regierungs- gegenüber den Oppositionsparteien“ gäbe.

Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel
„Könnte der Anfang vom Ende des Bevormundungsfernsehens sein“
In dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts heißt es: „Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle.“
Das Bundesverwaltungsgericht will nun also grundsätzlich klären, ob und in welchem Falle man der Rundfunkbeitragpflicht wegen struktureller Verfehlung der Anstalten nicht mehr nachkommen müsste.

Dieser brisante Beschluss bedeutet folglich: Falls ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts entsprechend FÜR die Klägerin ausfallen würde, dann könnte dies sehr wahrscheinlich den Rundfunkbeitrag in ganz Deutschland rechtlich infrage stellen.
Mehr noch: Wenn der Rundfunkbeitrag als Zahlungspflicht für die Bürger kippen könnte, würde das auch ein Ende des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bedeuten, wie er aktuell strukturell existiert. Der Jurist Steinhöfel sagt deutlich: „Das könnte der Anfang vom Ende des staatsnahen Bevormundungsfernsehens sein“.
„Ich hoffe, der Kläger hat all die Unterstützung, die er braucht. Die Sender werden ihre ganze finanzielle, personelle und manipulative Macht einsetzen, um dieses Verfahren zu gewinnen. Und den Fall in ihrer Berichterstattung natürlich verschweigen“, so Steinhöfel weiter.
Auch Jurist und Strafrechtler Udo Vetter schreibt auf X (ehemals Twitter): „Das Ganze kann für ARD und ZDF also durchaus spannend werden. Vielleicht gibt es ja schon vorher eine Panikreaktion bei den Öffentlich-Rechtlichen – in Form einer Vielfalts- und Qualitätsoffensive. So könnten unzufriedene Zuschauer schon vor einem möglichen Urteil profitieren.“
Zara Riffler
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