Berliner Justizsenatorin prüft „Letzte Generation" als „kriminelle Vereinigung" einzustufen
- Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hat eine Prüfung der „Letzten Generation“ veranlasst.
- Prüfungsgegenstand ist die Frage ob die „Letzte Generation“ als „kriminelle Vereinigung“ einzustufen ist.
- Sollte es dazu kommen, könnte in Zukunft gegen alle Mitglieder und deren Unterstützer vorgegangen werden, noch bevor sie konkret Straftaten begehen.
Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hat eine Prüfung veranlasst, ob es sich bei den Klimaklebern der „Letzten Generation“ um eine „kriminelle Vereinigung“ handelt. Sie sehe das Leben und den Alltag der Berliner durch die Aktionen der „Letzten Generation“ erheblich beeinträchtigt. Daher teilte sie am Samstag der dpa mit: „Daher gilt es, alle gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, und dazu gehört eben auch die Frage ob es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt.“
Was das konkret bedeutet: Um sich als „kriminelle Vereinigung“ zu qualifizieren, muss bei der Untersuchung festgestellt werden, dass es sich dabei um eine Gruppierung handelt, deren Zweck oder Tätigkeit nicht nur „auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist“. Zusätzlich muss sie mit ihren Aktionen eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit verursachen. Das dürfte für einen Zusammenschluss von „Aktivisten“, deren Hauptbeschäftigung es ist, sich auf befahrene Straßen zu kleben, egal ob sie dabei Einsatzwagen blockieren, kein großes Hindernis darstellen.
Die Fraktionschefin der Grünen Bettina Jarasch kritisierte die Justizsenatorin für diesen Vorstoß: „Strafverfolgung ist eine Sache der Staatsanwaltschaft. Politisch motivierte Strafverfolgung schadet dem Rechtsstaat. Gerade die Justizsenatorin sollte die Grenze kennen und sehr klar einhalten.“
Tatsächlich ist es allerdings so, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland - anders als in den meisten anderen europäischen Ländern - Weisungen der jeweiligen Justizministerien erhalten können.
Und von einer politisch motivierten Verfolgung, dürfte wohl kaum die Rede sein. Da ist viel mehr das kleine aber feine Detail, dass die „Letzte Generation“ Menschenleben gefährden. Dass sie dabei noch Plakate in der Hand halten, ist wohl kaum das Problem. Vielmehr ist das der einzige Grund, weshalb sie bisher mit Samtschuhen angefasst wurden. Man stelle sich vor eine Gruppe Jugendlicher würde solche Aktionen einfach zum Spaß betreiben.
Welche Folgen das für die Klimakleber hätte: Sollte die „Letzte Generation“ als „kriminelle Vereinigung“ eingestuft werden, hätte das zur Folge, dass sowohl gegen die Mitglieder der Gruppe als auch deren Unterstützer vorgegangen werden kann, noch bevor es zur Begehung von konkreten Straftaten kommt. Gerade im Zusammenhang mit der „Letzten Generation“, die ihre Bereitschaft zur Begehung von Straftaten offen bekundet und in den Sozialen Medien regelmäßig dazu aufruft, könnte dieses Detail interessant werden.
„Ich habe den festen Willen, Berlin aus der Geiselhaft dieser Chaoten zu befreien.“
Kai Wegner (CDU), der regierende Berliner Bürgermeister lässt derweil juristisch prüfen, inwieweit die Beteiligten der „Letzte Generation“ für die Schäden aufkommen müssen, die sie mit ihren Protestaktionen verursachen. Der Bild am Sonntag sagte er: „Ich habe den festen Willen, Berlin aus der Geiselhaft dieser Chaoten zu befreien.“ Damit ist auch in der Berliner Regierung angekommen: Was die „Letzte Generation“ reicht an Terrorismus heran.
Auch in Brandenburg laufen gegen die Gruppierung bereits Ermittlung wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Das Landgericht Potsdam hat bereits als erstes Gericht in Deutschland einen Anfangsverdacht diesbezüglich bestätigt. Grund für diesen Beschluss war die Beschwerde einiger Betroffener von Razzien gegen Beteiligte der „Letzten Generation“, veranlasst durch die Staatsanwaltschaft Neuruppin. Das Potsdamer Landgericht wies diese Beschwerden als unbegründet zurück.
Die Beteiligten der „Letzten Generation“ müssen demnach mit einer Verfolgung gemäß Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs rechnen. Dieser Paragraf, der die Bildung einer kriminellen Vereinigung unter Strafe stellt, kam zuletzt besonders bei der Bekämpfung der RAF zum Einsatz.
Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte diesen Anfangsverdacht bisher verneint - was sich infolge der veranlassten Untersuchung der Berliner Justizsenatorin nun ändern könnte.
Die Klimaterroristen haben es nicht anders verdient! Das ist in einem Rechtsstaat die Konsequenz, wenn man Gerichte verhöhnt, wissentlich Straftaten begeht und so tut, als wäre man von der Wirkung von Gesetzen ausgenommen. Es weht ein anderer Wind in Berlin-Brandenburg. Nun gibt es für die Klimakleber nur zwei Wege: Eine Ende mit Schrecken und das Ende der Blockaden oder ein Schrecken ohne Ende und die Gruppierung radikalisiert sich weiter. Tatsache ist jedenfalls: Wer sich auf die Straße klebt, wohlwissend, dass er damit Menschen gefährdet und wohlwissend, dass er Straftaten begeht - der bringt ein Maß an krimineller Energie auf, die potentiell noch sehr gefährlich werden kann.
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