Bleiberecht für Verbrecher: Seit 2023 erhielten 33 verurteilte Straftäter im Gefängnis Asyl
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Nach dem terroristischen Attentat in Solingen diskutiert die Politik über mögliche Änderungen in der Asylpolitik. NIUS liegen exklusive Zahlen vor, die beweisen: Derzeit können sogar verurteilte Straftäter, die im Gefängnis sitzen, auf ein Bleiberecht in Deutschland hoffen.
Seit 2023 erhielten 33 Personen, die in Haft saßen und dort einen Asylantrag stellten, ein Bleiberecht in Deutschland. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer hervor, die NIUS exklusiv vorliegt. Im vergangenen Jahr gewährte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge demnach 27 Personen eine „Asylanerkennung“, einen „Flüchtlingsschutz“ oder einen „subsidiären Schutz“. Von Januar bis Juli 2024 kamen 6 weitere Personen in den Genuss eines solchen Bleiberechts.
René Springer, sozialpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, zeigt sich angesichts der Zahlen fassungslos: „Man glaubt, schon alles gehört zu haben, und dann setzt die Ampel-Regierung noch einen obendrauf. Dass Kriminelle aus der Haft heraus einen Asylantrag stellen können und dann auch noch einen Schutzstatus erhalten, schlägt dem Fass den Boden aus“, erklärt er gegenüber NIUS. „Kriminelle Ausländer gehören ohne Wenn und Aber abgeschoben. Dies muss ein wesentlicher Bestandteil einer 180-Grad-Wende in der Asyl- und Migrationspolitik sein.“

Das BAMF prüft auch Anträge von Haftinsassen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erfasst in seinen Akten die Zusatzinformation „Wohnpflicht-Haftfall“, wenn sich die Person zum Zeitpunkt der Asylantragstellung in Haft befindet. Laut der Antwort der Bundesregierung stellten insgesamt 1.030 Gefängnisinsassen im vergangenen Jahr einen Asylantrag. Die drei häufigsten Herkunftsländer waren dabei Algerien (156), Türkei (116) und Marokko (101). Von Januar bis Juli 2024 waren es 602 einsitzende Straftäter, die einen Asylantrag einreichten. Sie kamen vor allem aus Algerien (92), Tunesien (66) und Marokko (58).
Von Januar 2023 bis Juli 2024 entschied das BAMF über 1.750 dieser Asylanträge. 33 Personen dürfen sich also freuen: Trotz schwerer Straftaten bleiben sie in Deutschland.
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