Empfehlung der Regierung: Wer Transfrauen schief anguckt, soll verklagt werden
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Seitdem die Regierung am Mittwoch das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen hat, tobt in Medien und Politik eine heftige Debatte. Auf einer Informationsseite will das Familienministeriums in einem FAQ (engl. Häufig gestellte Fragen) die wichtigsten Fragen zu dem Gesetz beantworten. Eine der Empfehlungen: Wer eine Trans-Person schief anguckt, soll wegen Beleidigung verklagt werden.
Unter dem Punkt „Deadnaming“ wird die Frage beantwortet, ob im Selbstbestimmungsgesetz auch das „Misgendern“ oder das „Deadnaming“ mit einem Bußgeld bestraft wird. „Deadnaming“ bedeutet, dass man eine Transpersonen mit dem Geburtsnamen anspricht. „Misgendern“ bezieht sich auf die Verwendung der falschen Pronomen.
Das SBBG enthalte keine Strafe für „Deadnaming“, heißt es dort, allerdings könne man Menschen, die Transpersonen mit dem alten Namen anreden, wegen Beleidigung anzeigen – und zwar, wenn man dabei das Gesicht verzieht.
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Konkret heißt es: „Die Herabwürdigung einer Person kann sich insoweit daraus ergeben, dass die Person im Zusammenhang mit Mimik, Gestik und Tonfall falsch – mit dem im Personenstandsregister geänderten Vornamen – angesprochen wird.“

Bedeutet: Wer einen 50-jährigen biologischen Mann mit High Heels und Hosenanzug, reitend auf einer Tigerente, mit dem „falschen“ Namen anspricht und dabei mit der Stirn runzelt, soll – nach der Meinung unserer Regierung – vor Gericht gezerrt werden.
Judith Sevinç Basad
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