Experten warnen vor Missbrauch des Selbstbestimmungs-Gesetz: „Jeder Gefangene kann sich ab heute zur Frau erklären!“
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Rechtsanwälte und Frauen-Aktivisten warnen vor einer Horror-Konsequenz des Selbstbestimmungsgesetzes: Ab heute, den 12. April 2024, könnte es in Deutschland ermöglicht werden, dass Straftäter wie Frauen-Vergewaltiger in den Frauen-Knast kommen.
DENN: Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz, das am Freitag verabschiedet wird, soll jeder Mensch sein Geschlecht und Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Die hohen Anforderungen, die bislang für diese Änderung gelten: fallen weg.
Der renommierte Rechtsanwalt Udo Vetter warnt bei NIUS: „Jetzt öffnet sich die Büchse der Pandora! Jeder Gefangene kann sich ab heute zur Frau erklären und hat dann grundsätzlich den Anspruch darauf, fair behandelt zu werden – also ins Frauen-Gefängnis zu kommen.“
Ob die Justiz weiterhin individuell je nach Einzelfall entscheiden wird, zweifelt Strafrechtler Vetter an. Denn: wenn der Gesetzgeber ab dem 12. April mit dem Gesetz eine Grundsatzentscheidung trifft, dann ermögliche man es Männern, sich als Frau zu definieren. Vetter erklärt: „Das muss der Strafvollzug dann respektieren. Es gilt nämlich der Gleichbehandlungsgrundsatz für Strafgefangene.“
„Das Gesetz ist eine Erlaubnis zu lügen“
Es könnten dann nur noch sehr gut begründete Ausnahmen gemacht werden – zum Beispiel durch von der Justiz beauftragte Gutachter bei Fällen, bei denen es um schlimme Einzelfälle wie sehr schwere Straftaten geht.

Udo Vetter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Udo Vetter prognostiziert: „Wir schwimmen auf der Woke-Welle wie Kanada und die USA – Deutschland hängt nur fünf bis sieben Jahre hinterher. Unsere Justiz konnte vorher denjenigen Personen, die nicht ernsthaft eine Geschlechtsumwandlung anstrebten, den Frauen-Knast verwehren. Ernsthafte Problemfälle wurden mit Augenmaß behandelt.“
Doch jetzt: „Das Gesetz ist im Prinzip eine Erlaubnis zu lügen! Jeder kann einfach behaupten, eine Frau zu sein. Natürlich werden viele Insassen auf die Idee kommen, dies auszunutzen. Im Gefängnis müssen diese dann nicht mal ihren Lebensstil – wie Bart abrasieren oder andere Kleidung tragen – ändern“, kritisiert der Rechtsexperte Vetter weiter.
„Gesetz nicht akzeptabel“
Die Vize-Vorsitzende der Union-Fraktion, Andrea Lindholz (CSU), kritisiert bei NIUS scharf: „Ein Gesetz, das solche Unsicherheiten und im konkreten Fall sogar Gefährdungen mit sich bringen kann, ist NICHT akzeptabel.“ Das Gesetz schieße „über das Ziel hinaus“, da ein Namens- und Geschlechtswechsel nicht nur Betroffenen, „sondern allen“ ermöglicht werde.
„Es muss immer darum gehen, den Schwächeren zu schützen, in diesem Fall dann die Frauen. Das ist nicht gegeben, wenn das Geschlecht ohne objektive Vorgabe zur beliebigen Kategorie wird“, so die Unions-Vize. Die Gefängnisleitungen würden nun mit der Problemlösung alleine gelassen werden.
Auch Frauen-Aktivistin Rona Duwe hält das Gesetz für äußerst problematisch. Gegenüber NIUS mahnt Duwe: „Bereits jetzt sind Frauen in Deutschland im Frauen-Gefängnis mit männlichen Straftätern konfrontiert.“
Die Aktivistin der Gruppe „Lasst Frauen Sprechen“ erklärt weiter: „Aktuell wird schon nicht genau erfasst, welches Geschlecht ein Insasse mit der Geschlechtsidentität ‚trans‘ oder ‚non-binary’ hat und wegen welcher Straftat er inhaftiert wurde. Dies wird sich mit dem Selbstbestimmungsgesetz verschärfen.“

Der Bundestag entscheidet am Freitag, den 12. April, über das Selbstbestimmungsgesetz.
In Kanada, Großbritannien und in den USA häufen sich diese Probleme
Brisant sind die Entwicklungen dazu bereits in anderen Staaten wie in Kanada: So ergab eine Studie aus Kanada, dass fast 45 Prozent der männlichen kanadischen Transgender-Gefangenen wegen Sexualdelikten verurteilt wurden. Die Mehrheit (85 Prozent) wurde wegen Straftaten verurteilt, die den Tod oder eine schwere Körperverletzung ihrer Opfer zur Folge hatten – 58 Prozent der Opfer waren Kinder oder Frauen.
Doch auch in den USA und Großbritannien mehren sich die Fälle, bei denen Sexualstraftäter sich während des Haft-Aufenthalts zu Frauen erklären, ins Frauen-Gefängnis verlegt werden und dort dann Übergriffe auf Frauen verüben. Dowe erklärt dazu: „Nach Beendigung der Haft wechseln sie ihren Personenstand wieder zu ‚männlich‘. Das ist mit dem Selbstbestimmungsgesetz nun jährlich möglich. Auch aus Chemnitz ist ein solcher Fall schon von einem Doppelmörder bekannt.“
Die Regierung von Großbritannien veröffentlichte erst im Februar 2024 Zahlen, die zeigen, dass 74 Prozent der Transgender-Insassen wegen Gewalttaten im Gefängnis sind. Von 244 Transgender-Häftlingen (Trans-Männern und -Frauen) befinden sich dort 181 wegen Vergewaltigung, Pädophilie, schwerer Körperverletzung und gewalttätigem Raub hinter Gittern.

Hat maßgeblich auf das Selbstbestimmungsgesetz gedrängt: Sven Lehmann, der Queer-Beauftragte der Bundesregierung.
Fakt ist: Dass Straftäter ihr Geschlecht ändern, um in Frauen-Gefängnisse zu kommen, ist bereits in vielen Ländern real. Oftmals mit verheerenden Folgen für die Frauen, die im Gefängnis der Gefahr ausgesetzt werden, durch eben diese Straftäter zum Opfer von sexuellen und gewalttätigen Übergriffen zu werden.
So verklagt zum Beispiel derzeit eine Frau den Staat New York (USA). Grund: Ein Transgender-Mann, der nur vorgegeben habe, eine Frau zu sein, habe sie im Frauen-Knast auf der Gefängnisinsel Rikers Island vergewaltigt.
Aufgrund solcher zunehmenden Vorfälle appellierte sogar die UN-Sonderberichterstatterin für Folter, Alice Edwards, auf X: „Weibliche Gefangene haben ein Recht darauf, vor gewalttätigen Sexualstraftätern geschützt zu werden, unabhängig davon, wie sie sich identifizieren. Wo ist der gesunde Menschenverstand? Es braucht klarere Richtlinien.“
Auch die bekannte britische Harry Potter-Schriftstellerin J.K. Rowling schrieb zum Beispiel im Februar auf X dazu: „Wenn Sie es unterstützen, gewalttätige und sexuell räuberische Männer in Frauen-Gefängnisse zu bringen, zwingen Sie diese Frauen wissentlich, in Angst zu leben und in einigen bewährten Fällen Missbrauch zu erleiden.“
Lesen Sie auch einen Kommentar von Birgit Kelle dazu:
Das Selbstbestimmungsgesetz kommt: Ab Freitag können Vergewaltiger in den Frauenknast, wenn sie es wollen
Zara Riffler
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