Faeser will heimliche Wohnungs-Durchsuchungen für das BKA – Verfassungsrechtler warnen vor Polizeistaat
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Innenministerin Nancy Faeser möchte die Ermittlungsbefugnisse für das Bundeskriminalamt erweitern. Die Behörde soll heimlich Wohnungen durchsuchen dürfen. Verfassungsrechtler und Juristen im Gespräch mit NIUS sehen das äußerst kritisch. So etwas hätte es „in der Bundesrepublik noch nie gegeben“ und erinnere „an Stasi-Methoden“.
Ein Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sorgt derzeit für großes Aufsehen. Demnach soll künftig das Bundeskriminalamt (BKA) die rechtliche Möglichkeit erhalten, heimlich private Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen sowie Spionagesoftware auf elektrische Geräte aufzuspielen. Das berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Begründet wird dieser Schritt seitens des Faeser-Ministeriums damit, dass das BKA für seine Rolle bei der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr moderne Instrumente brauche. Bisher wird argumentiert, dass nur unter sehr hohen Hürden – als ultima ratio und ausschließlich zur Terrorismusbekämpfung – diese Möglichkeit eingesetzt werden dürfte. Das Bundeskriminalamt ist als Zentralstelle der Kriminalpolizei dem Bundesinnenministerium untergeordnet.
Das plant Nancy Faeser
Konkret sieht der Entwurf eine Befugnis „zum verdeckten Betreten von Wohnungen“ als Begleitmaßnahme zur Online-Durchsuchung sowie Quellen-Telekommunikationsüberwachung vor. Wie zum Beispiel das Aufspielen von Spionagesoftware auf Notebooks und Smartphones. Klar und deutlich ist dabei von einer Befugnis „zur verdeckten Durchsuchung von Wohnungen“ die Rede.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD)
Ein solcher Gesetzentwurf würde das bisherige rechtlich erlaubte Vorgehen bei Haus- und Wohnungsdurchsuchungen stark verändern. Denn nach jetziger Gesetzeslage muss die Polizei den Beschuldigten erst die Straftat und den Zweck der Durchsuchung nennen. Der Antrag dafür muss bei einer Staatsanwaltschaft gestellt sowie an den zuständigen Ermittlungsrichter weiterleitet werden. Eine Ausnahme ist aktuell nur bei Gefahr im Verzug möglich, also falls die Einholung eines richterlichen Beschlusses die Ermittlungserfolge gefährden würde (z.B. Beweismittelverlust).
„Unverletzlichkeit der Wohnung ist Grundrecht“
Der bekannte Rechtsanwalt Udo Vetter erklärt bei NIUS: „Bisher ist es der Normalfall in Deutschland, dass Durchsuchungen aufgrund eines richterlichen Beschlusses möglich sind sowie wenn der Betroffene davon erfährt.“ Falls die Wohnung im Urlaub des Betroffenen durchsucht werde, „müssen sogar Zeugen hinzugezogen werden – und zwar, weil es ein Eingriff in das Grundrecht Artikel 13, die Unverletzlichkeit der Wohnung, ist. Durch das Grundrecht wird der Bürger vor Zugriffen des Staates geschützt“, so Vetter.
In erster Linie ginge es dem BKA zwar darum, dass sie bei „Terroristen direkt in die Wohnungen rein können, um einen Trojaner zu installieren“, erläutert Vetter. Denn bei großen Lauschangriffen bei Online-Durchsuchungen, seien Extremisten schlau genug, um zum Beispiel die kompromittierte Datei nicht zu öffnen.

Rechtsanwalt Udo Vetter sieht das Gesetzesvorhaben von Faeser kritisch.
„Die Frage ist doch, was ist heute und in drei Jahren eine ‚schwere Straftat‘?“, fragt der Strafrechtler Vetter. Es sei ein gefährlicher Türöffner. Denn „in der Realität verschwimmt das alles. Mittlerweile ist Betrug schon eine schwere Straftat. Der bekannte Effekt ist, dass Maßnahmen, die zunächst gegen Terrorismus gerichtet sind, später weiter runter definiert und im polizeilichen Alltag eingesetzt werden“, mahnt er.
„Das sind Stasi-Methoden“
Ein weiteres Problem ist: Der Bürger kann nicht wissen, ob der Staat heimlich in seiner Wohnung war – und kann naturgemäß keinen Rechtsweg dagegen bestreiten.
Durchsuchungen in dieser Heimlichkeit, wie es der Gesetzentwurf vorhat, gab es bisher nicht in der Bundesrepublik, betont der Jurist Vetter. „Das BKA wird damit zu einem Geheimdienst. Strenggenommen sind solche Vorgänge Stasi-Methoden. Das sind Elemente eines Unrechtsstaates. Denn überall, wo der Bürger nicht mehr erfährt, dass er Opfer von rechtlichen Maßnahmen geworden ist, sind es Geheimdienstmethoden“.

Umarmen sich herzlich: BKA-Präsident Holger Münch und Innenchefin Nancy Faeser.
„Wenn wir dem nachgeben, landen wir im Polizeistaat“
Der renommierte Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler meint zu NIUS: „Dass Sicherheitsbehörden heimlich in der Wohnung schnüffeln, kennen wir in Deutschland, zumindest in der Bundesrepublik, nicht. Es erinnert mich an Diktaturen.“ Verfassungsrechtlich sei die verdeckte Durchsuchung ein härterer Eingriff als die bisher offene Wohnungsdurchsuchung.
„Wenn wir dem nachgeben, landen wir im Polizeistaat“, warnt Jurist Boehme-Neßler deutlich. „Jetzt sagt man noch, diese Maßnahme trifft nur in schweren Fällen ein. Doch was, wenn man in wenigen Jahren seitens der Behörden mitgeteilt bekommt, dass die Maßnahme erfolgreich ist und auf mittelschwere Fälle erweitert wird? Ähnliches passierte bereits beim Staatstrojaner. Da ging es auch erst um Terrorplanungen. Nun geht es runter bis zur Steuerhinterziehung.“

Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler
„Der Staat baut eine Einschüchterungskulisse auf“
Die Unverletzlichkeit der Wohnung sei ein wichtiges Grundrecht. Die private Wohnung dient als Rückzugsort, wo Bürger sich sicher fühlen dürfen. „Da geht der Staat jetzt heimlich rein – und das schüchtert auch ein“, sagt Boehme-Neßler. Der Staat baue damit weiter eine „Einschüchterungskulisse“ auf, kritisiert er.
Denn man könne dies auch im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen von Innenministerin Nancy Faeser sehen. So kündigte Faeser im Kontext eines Maßnahmenprogramms gegen Rechtsextremismus an: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“

Stehen in der Kritik dafür, wie sie mit der Meinungsfreiheit umgehen: Thomas Haldenwang (CDU) und Nancy Faeser (SPD)
Ihr Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang sagte bei derselben Pressekonferenz, neben ihr sitzend: „Wir müssen aufpassen, dass sich entsprechende Denk- und Sprachmuster nicht in unsere Sprache einnisten.“ Denn auch ein Handeln unterhalb der Strafbarkeitsschwelle könne „staatswohlgefährdend“ sein, behauptete er.
Diese Aussagen wurden von vielen prominenten Juristen wochenlang scharf kritisiert. Ex-FDP-Innenminister Gerhart Baum warnte deshalb in Bild: „Kritik, auch harte Kritik, muss möglich sein, bis hin zu dem Punkt, wo die Freiheit wirklich gefährdet wird. Eine allgemeine Gesinnungsschnüffelei darf es deshalb nicht geben.“
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Zara Riffler
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