Polizisten dürfen bei Heim-EM keine Deutschland-Flagge tragen – während vor dem Präsidium die Regenbogen-Flagge gehisst wird
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Vor dem Polizeipräsidium wird die Regenbogenflagge gehisst, aber Polizisten dürfen keine Deutschland-Flagge tragen!
Wenn am 15. Juni im Berliner Olympiastadion die erste Europameisterschafts-Partie der Hauptstadt gespielt wird, ist es den Polizisten verboten, die Deutschlandflagge sichtbar zu tragen. Das sagte Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik dem Tagesspiegel.

Barbara Slowik, Polizeipräsidentin der Berliner Polizei.
Auf die Frage, ob Berliner Polizisten bei der EM nicht eine kleine Deutschlandfahne am Streifenwagen anbringen könnten, antwortete sie: „Nein, das ist nicht erlaubt. Wir sind der Neutralität verpflichtet und zeigen uns bei einem solchen internationalen Sportereignis mit Gästen aus aller Welt natürlich absolut unparteiisch.“
Aktuell überlege man sich „Alternativen, um die Verbundenheit unserer Kolleginnen und Kollegen in dieser intensiven und für alle herausragenden Einsatzzeit zu stärken.“
Ein absurdes Verbot, das noch absurder wird, wenn man bedenkt, dass Regenbogenflaggen weder an Dienstuniformen noch vor dem Polizeipräsidium geahndet werden, im Gegenteil. Erst im vergangenen Juli wurde vom offiziellen Account der Berliner Polizei ein Bild getwittert, das Beamte beim Hissen einer Regenbogenflagge vor dem Präsidium zeigte, darunter stand: „Mit dem Hissen der 🌈-Flagge vor unserem #Polizeipräsidium setzen wir ein Zeichen für #Solidarität, #Respekt & #Vielfalt und klar gegen #Diskriminierung.“
Mit dem Hissen der 🌈-Flagge vor unserem #Polizeipräsidium setzen wir ein Zeichen für #Solidarität, #Respekt & #Vielfalt und klar gegen #Diskriminierung.
— Polizei Berlin (@polizeiberlin) July 13, 2023
Wir stehen an der Seite aller Menschen, unabhängig von Religion, Weltanschauung, Herkunft oder sexueller Orientierung.
^tsm pic.twitter.com/NZZeLRzkBS
Im Olympiastadion der Bundeshauptstadt werden ab dem 15. Juni insgesamt sechs Partien ausgetragen, darunter auch das Finale am 14. Juli.
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