Geldstrafe für Björn Höcke wegen SA-Spruch: 130 Tagessätze zu je 130 Euro
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Das Landgericht Halle hat den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke erneut wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole verurteilt.
Björn Höcke muss wegen der Nutzung verfassungswidriger Symbole eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 130 Euro zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Höcke im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch in Gera die ersten beiden Worte des SA-Spruchs „Alles für Deutschland“ sagte. Das Publikum vollendete die Parole, was die Staatsanwaltschaft als bewusst herbeigeführte Reaktion wertete. Höcke soll durch eine „geradezu einladende Armbewegung“ dazu animiert haben.
Der Vorsitzende Richter Jan Stengel erklärte, dass eine Freiheitsstrafe in diesem Fall nicht notwendig sei, jedoch zweifelte das Gericht nicht an Höckes Schuld. Der Angeklagte kann gegen dieses Urteil Revision einlegen.
Wegen derselben Parole war Höcke bereits im Mai vom Landgericht Halle zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte den Slogan im Mai 2021 bei einem Wahlkampfauftritt in Merseburg in Sachsen-Anhalt verwendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Höcke Revision eingelegt hat.
Redaktion
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