Grünen-Chef Nouripour offen für AfD-Verbotsverfahren
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Grünen-Chef Omid Nouripour zeigt sich offen für ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD. In einem Interview mit der Welt warf er der Partei eine Zersetzung der Demokratie in Deutschland vor. „Alleine das, was an öffentlicher Beweislast gegen die AfD vorliegt, ist erdrückend groß. Eine wehrhafte Demokratie kann ihrer eigenen Zersetzung durch Antidemokraten nicht folgenlos zuschauen“, sagte Nouripour.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Aus diesem Grund hält Nouripour ein Verbot der Partei für eine Option, obwohl er früher skeptischer war, insbesondere im Hinblick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbotsverfahren.
Im Jahr 2017 hatte das Verfassungsgericht ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) abgelehnt, da es keine ausreichenden Hinweise darauf gab, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele erfolgreich durchsetzen könne.

Ein NPD-Wahlplakat von 2011: Mittlerweile existiert die Partei unter dem Namen „Heimat“ weiter.
Nouripour vergleicht AfD mit NSDAP
Nouripour verglich die AfD zudem mit der NSDAP. Er verwies auf ein Buch, das er kürzlich über die Weimarer Republik gelesen habe. Darin wurde der Versuch des bayerischen Innenministers beschrieben, die NSDAP zu stoppen. „Er hat viel gegen die Nazis getan und scheiterte brutal – mit den bekannten verheerenden Folgen für die Welt und für Deutschland“, erklärte der Grünen-Politiker. „Sobald die AfD auch nur ein bisschen Macht in den Händen hält, ist sie wild entschlossen, diese Macht gegen sämtliche demokratische Gepflogenheiten zu missbrauchen“, warnte Nouripour.

Nouripour und Ricarda Lang beim Klimastreik im Frühling 2024
Bevölkerung sei verärgert
Auf die Frage, wie groß die Unterstützung der AfD in der Bevölkerung sei, entgegnete er, dass nur ein kleinerer Teil der Gesellschaft rechtsextrem sei. Dennoch gebe es viele Menschen, die enttäuscht und verärgert seien und Vertrauen in den Staat verloren hätten. Er betonte, dass der Staat durch das Schaffen von Sicherheit und die Verbesserung der Infrastruktur viel Vertrauen zurückgewinnen könne.
Ein Parteienverbot kann nur durch Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. In einem solchen Verfahren müsste nachgewiesen werden, dass die AfD aggressiv gegen die Verfassung kämpft. Nouripour deutete an, dass die bisherigen Beweise möglicherweise ausreichend seien, um ein solches Verfahren zu rechtfertigen.
Redaktion
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