Ist Deutschland zu doof zum Abschieben?
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Drei Dinge sind sicher: der Tod, die Steuer und die Tatsache, dass Deutschland keine ausreisepflichtigen Migranten abschieben kann. Inzwischen hat sich hierzulande ein System etabliert, das eindrucksvoll vor Augen führt, wie ein Land nicht mehr Herr über das Aufenthaltsrecht zugewanderter Menschen ist.
Laut Schätzungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge betragen die Kosten für die Unterbringung abgelehnter Asylbewerber in Deutschland jährlich über 1 Milliarde Euro, da viele abgelehnte Asylsuchende nicht abgeschoben werden können oder dürfen und weiterhin in Deutschland bleiben. Dabei zeigt der Fall von Issa Al Hasan, dass Abschiebungen im Zweifel Leben retten können.

Bundespolizisten am Flughafen.
Was der Fall jedoch auch zeigt: Das deutsche System ist dysfunktional bei Abschiebungen. Al Hasan hätte aus einem Flüchtlingsheim in Paderborn abgeholt und ausgeflogen werden sollen – nach Bulgarien, das nach Dublin-Verordnung für ihn zuständig war. Dieses hatte einer Überstellung zugestimmt. Al Hasan war aber nicht vor Ort, ein zweites Mal fassten Behörden nicht nach. Rund ein Jahr später tötete er in Solingen drei Menschen.
Von insgesamt mehr als 43.000 Übernahmeersuchen Deutschlands an Dublin-Staaten wurden 25.049 bewilligt. Von diesen 25.049 wurden aber letzten Endes nur 3.519 Personen überstellt. 92 Prozent der Ausweisungen in Dublin-Staaten scheitern also – ein Armutszeugnis. Besonders die Quote für Bulgarien, das Land, in dem Issa Al Hasan erstmals in der EU ankam, ist erschreckend: 2023 wurden fast 8.000 Übernahmeversuche an Bulgarien gestellt, aber nur 266 Mal klappte eine solche Rückführung. Gerade einmal drei Prozent. Nach Italien wurden insgesamt nur zwei Personen ausgewiesen, die dort erstmals europäisches Land betraten.

Die Zahl der Ausweisungen in Dublin-Staaten ist erschreckend gering.
Gegenstand der Ermittlungen wird auch sein, ob Issa Al Hasan womöglich gewarnt wurde, dass Behörden ihn aufsuchen könnten. Dafür spricht, dass Al Hasan von der Rechtsanwaltskanzlei Bargenda vertreten wurde und diese seine Ausweisung beim Verwaltungsgericht Minden angefochten haben. Insgesamt lässt sich feststellen, dass es in Deutschland ein weit verzweigtes System von Rechtshilfen für Asylbewerber gibt, die juristischen Beistand bekommen und mit allen Mitteln und Möglichkeiten versuchen, ihre Ausweisungen anzufechten. Dabei gibt es ganze Handbücher und Anleitungen, wie eine Rückführung vermieden werden kann, beginnend bei der Ehe mit einem Deutschen und endend bei Krankheitsgeschichten.
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Redaktion
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