Keine Mango in der Mango-Limonade: Starbucks auf 5 Millionen US-Dollar verklagt
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5 Millionen Dollar Schadensersatz fordern zwei Kläger aus den USA vom Café-Imperium Starbucks. Der Vorwurf: In der Mango-Drachenfrucht-Limonade ist keinerlei Mango drin. Ebenfalls nicht vorhanden: Die Passionsfrucht in der Ananas-Passionsfrucht-Limonade. Das US-Gericht in New York erklärt die Klage für zulässig.
Sammelklage gegen Starbucks: Kunden beschwerten sich darüber, dass ihre Fruchtgetränke nicht die auf dem Label deklarierte Hauptzutat – nämlich die tatsächliche Frucht – enthalten, sondern lediglich die Aromen der Frucht. Die Getränkenamen seien zudem irreführend und die Preise für ein Gemisch aus Wasser, Traubensaftkonzentrat und Zucker unverhältnismäßig hoch. Starbucks versuchte daraufhin einen Großteil der Sammelklage abzuweisen. Vergeblich – am vergangenen Dienstag erklärte US-Richter John Cronan die Klage für zulässig.

Starbucks-Fruchtgetränk
Kunden erwarten nun mal, dass ihre Getränke die Früchte enthalten, die in ihrem Namen vorkommen, argumentiert der Bezirksrichter John Cronan in Manhattan.
Starbucks wehrt sich gegen die Vorwürfe. Der Konzern ist der Meinung, es gehe um den Geschmack, nicht um die Zutaten. Und schließlich schmeckt die Mango-Limonade trotzdem nach Mango. „Vernünftige“ Verbraucher liefen nicht Gefahr, in die Irre geführt zu werden, so Starbucks.
Richter Cronan widersprach dieser Ansicht und betonte, dass „Mango“ und „Passionsfrucht“ – im Gegensatz zur Vanille – normalerweise als tatsächliche Zutaten verstanden werden, nicht nur als Geschmacksbeschreibungen. Außerdem seien in anderen Starbucks-Produkten ihre namensgebenden Zutaten tatsächlich enthalten.
Die Vorwürfe wurden bereits im August 2022 erhoben, jetzt wird das Verfahren eröffnet. Die Kläger verlangen rund fünf Millionen US-Dollar Schadenersatz.
Leonie Ipati
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