Leistungskürzungen für Dublin-Flüchtlinge: „Bett, Brot, Seife“-Plan der Ampel könnte nur 5000 Asyl-Migranten im Jahr betreffen
Ein Beitrag von
Die Ampel will die Leistungen für Dublin-Migranten kürzen, die vor deutschem Boden nachweislich ein anderes EU-Land betreten haben. Angeblich gibt es für diese illegalen Migranten dann kein Bargeld oder Bezahlkarte mehr. Allerdings würde dies in der Praxis nur eine geringe Anzahl betreffen. Auf NIUS-Nachfrage offenbart sich: Das Innenministerium hat dies vorher nicht mal ausgerechnet.
Die Migrationsroute übers Mittelmeer ist stark frequentiert, die Zahl an illegalen Migranten, die in Europa ankommen, nimmt zu. Allein im letzten Jahr wurden an den EU-Außengrenzen 380.200 unerlaubte Grenzübertritte festgestellt. Das Hauptziel: Deutschland. Für 2023 wurden 266.224 unerlaubte Einreisen und Aufenthalte in Deutschland erfasst. Vor allem Sozialleistungen stellen einen großen Anreiz dar.
Derweil sorgt die seit 2015 anhaltende unkontrollierte Migration aus hauptsächlich islamisch geprägten Staaten für schwere innenpolitische Probleme. Darunter: Ausländerkriminalität, Bandenkriege, Islamismus und Terror. Erst im Mai wurde ein islamistisches Attentat auf einen Islamkritiker in Mannheim verübt, bei dem ein Polizist getötet wurde. Im August folgte ein ISIS-Terroranschlag auf ein Stadtfest in Solingen, bei dem drei Menschen ermordet wurden.

Juli 2024: 81 illegale Migranten kommen in der Region Reggio Calabria Italien an – hauptsächlich sind es Männer aus dem Iran und Irak.
Vergangene Woche stellte daher Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) ein „Sicherheitspaket“ vor. Dabei handelt es sich um Vorschläge und Positionen, die innerhalb der Regierung noch weiter ausgehandelt werden müssen.
Der Ampel-Plan: Ein „Bett-Brot-Seife“-Minimum für illegale Migranten, die zuvor über einen anderen EU-Mitgliedstaat eingereist sind. Diese sollen nur noch Lebensmittel, Schlafmöglichkeiten und Pflegeartikel erhalten. Kein Bargeld oder Bezahlkarte mehr. Klingt knallhart – doch schaut man sich den Plan genauer an, betrifft es nur eine kleine Gruppe an Menschen.
Deshalb betrifft der Ampel-Plan bloß 5000 Migranten
Laut der aktuell geltenden Dublin-Regel ist der EU-Mitgliedstaat, dessen Boden ein Migrant zuerst betreten hat, für das Asylverfahren zuständig. Aber die Ampel definiert diese Dublin-Regel in ihrem Papier schärfer für ihre vermeintlich knallharte Stütze-Streichung.

Marco Buschmann (FDP) und Nancy Faeser (SPD) stellten zusammen das Ampel-Paket vor.
„Für Schutzsuchende, die ihr Asylverfahren in anderen Mitgliedsstaaten betreiben müssen (Dublin-Fälle) und für den Fall ihrer Rückkehr dort Leistungsansprüche haben, weil der betreffende Mitgliedsstaat dem Übernahmeersuchen zugestimmt hat, soll der weitere Bezug von Leistungen in Deutschland ausgeschlossen werden“, heißt es.
- Allerdings können die Polizeibeamten an den deutschen Grenzen – falls sie die illegalen Migranten überhaupt aufschnappen und kontrollieren können – nur sehen, ob jemand in einem anderen EU-Staat vorher registriert wurde („Eurodac“). Nicht aber, ob die Person einen Asyl-Antrag in einem anderen EU-Land gestellt hatte. Das wird nur bei Migranten aus Griechenland erfasst. Ansonsten muss die Ausländerbehörde beauftragt werden, die dann einen hohen Verwaltungsaufwand betreiben muss, um dies überhaupt erst herauszukriegen.
- Zudem schränkt die Ampel ihre eigene Maßnahme mit dem Satz ein: „(...) für den Fall ihrer Rückkehr, dort Leistungsansprüche haben, weil der betreffende Mitgliedsstaat dem Übernahmeersuchen zugestimmt hat (...)“. Er bedeutet übersetzt: Wenn der andere EU-Staat nicht zugestimmt hat, fällt der Dublin-Migrant nicht unter die Leistungskürzung.
- Auch gilt für EU-Staaten wie z.B. Griechenland ein Abschiebe-Stopp, weil dort laut deutschem Oberverwaltungsgericht elementare Bedürfnisse der Abgeschobenen nicht befriedigt werden können.
- Und: Wenn Personen als Dublin-Fälle nicht innerhalb der 6-Monate-Frist abgeschoben werden können (Verlängerung nach Anfrage an EU-Staat auf ein Jahr möglich), dann verfällt auch der Status als Dublin-Fall.

26. August: Migranten gehen im Hafen von Valverde auf der Kanareninsel Spaniens von Bord.
Bisher hätte Stütze-Kürzung 3500 Migranten betroffen
NIUS fragte beim Bundesamt für Migration (BAMF) an, wie viele Personen – Stand jetzt – unter diese Definition der Ampel-Regierung fallen. Die Zahlen: ernüchternd. Zum Stichtag Ende Juni hielten sich in Deutschland demnach gerade mal 24.874 Personen auf, bei denen ein anderer EU-Mitgliedstaat gemäß Dublin für ihren Asylantrag zuständig wäre. Von diesen sind 6840 ausreisepflichtig. Wie viele davon Asylantrag in einem anderen EU-Land gestellt haben, werde nicht erfasst.
Wirft man einen Blick in die Statistik der „Übernahmeersuche“ an EU-Mitgliedstaaten, schrumpft diese Zahl in der Praxis noch stärker. Von Januar bis Juli 2024 gab es insgesamt seitens Deutschland 43.469 Ersuchens-Fälle, davon stimmten EU-Länder 25.049 Fällen zu – davon wiederum wurden nur 3512 überstellt. Das sind im Monat durchschnittlich rund 470 Überstellungen.
Bedeutet: Bisher wären 2024 insgesamt 3512 Dublin-Migranten von der Stütze-Kürzung betroffen gewesen. Zum Vergleich: Allein in einem Monat wie Juli stellten 18.503 Menschen erstmals Asyl.

22. August: Innerhalb von nur drei Stunden erreichten 358 illegale Migranten die Kanarische Insel El Hierro.
Im Jahr 2023 fanden seitens EU-Mitgliedstaaten 55.728 Zustimmungen zu Dublin-Migranten aus Deutschland statt, davon wurden seitens der Bundesrepublik nur 5053 Personen auch in der Praxis an die jeweiligen EU-Länder überstellt.
Heißt im Klartext: Innerhalb eines Jahres könnten nur rund 5000 Migranten diese Leistungskürzungen erhalten. „Bett-Brot-Seife“ wäre also nur für einen sehr kleinen Teil von Asyl-Migranten die Realität. Letztes Jahr wurden 329.120 Erst-Anträge gestellt. Schon jetzt zählt die Asyl-Statistik 140.783 Anträge von Januar bis Ende Juli.
Faesers Innenministerin selbst weiß die Zahl nicht
NIUS wollte vom Haus der Innenministerin Nancy Faeser wissen, ob man dort denn wüsste, wie viele Dublin-Migranten – Stand jetzt – unter ihre aufgestellte Regel im „Sicherheitspaket“ fallen würden, die vom „Bett, Brot, Seife“-Minimum betroffen wären.

Kennt die Zahlen ihrer eigene Maßnahmen nicht: Nancy Faeser (SPD).
Auf Anfrage teilte ein Sprecher mit: „Die Anzahl der vom vereinbarten Leistungsausschluss potenziell betroffenen Personen lässt sich nur überschlägig angeben, da die konkrete Regelung noch nicht final beschlossen wurde und zudem der Bezug von Asylbewerber-Leistungen im Ausländerzentralregister (AZR) nicht erfasst wird.“
Heißt übersetzt: Das Faeser-Ministerium kennt diese Zahlen selbst nicht! Also hat das Bundesinnenministerium sich vor dem verkündeten Ampel-Plan nicht mal ausgerechnet, wie viele Dublin-Migranten von den Leistungsstreichungen betroffen wären.
Zara Riffler
Artikel teilen
Kommentare