Lohn von Gefängnis-Insassen zu gering? Gericht: Knackis müssen mehr verdienen
Ein Beitrag von
Ein Kommentar
Die Verfassungsrichter haben entschieden, dass der maximale Stundensatz von 2,30 Euro für die Arbeitsvergütung von Gefängnisinsassen in Deutschland erhöht werden muss.
Ist es ungerecht, dass Häftlinge in deutschen Gefängnissen für ihre Arbeitskraft deutlich weniger Lohn erhalten als Menschen in Freiheit? Während der Mindestlohn draußen mindestens zwölf Euro pro Stunde beträgt, erhalten Knackis höchstens 2,30 Euro. Zwei Häftlinge wollten das nicht mehr länger hinnehmen und haben Klage eingereicht. Das Verfassungsgericht entschied daraufhin, dass die Häftlingsvergütung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Die Bundesländer müssen die entsprechenden Bestimmungen bis spätestens Ende Juni 2025 neu regeln.
Es gibt mehrere Gründe für den niedrigen Lohn für Gefangene. Einer ist, dass Gefangene in der Regel keine hohen Lebenshaltungskosten haben. Sie zahlen keine Miete, erhalten kostenlose Verpflegung und medizinische Versorgung. Während unsereins etwa für Zahnersatz trotz Krankenversicherung tief in die Tasche greifen muss, können sich Häftlinge die Beißerchen gratis richten lassen. Gefangene müssen auch keine Lohnnebenkosten bezahlen und sie sind von der Rundfunkgebühr befreit. Witzig, dass man hinter Gitter landen kann, wenn man sich weigert, die Rundfunkgebühr zu zahlen, aber sobald man im Gefängnis sitzt, ist man plötzlich von derselben Zahlungspflicht befreit.
Moralisches Dilemma?
Welchen Lohn sollte ein Strafgefangener erhalten? Es ist klar, dass Gefängnisse nicht dazu gedacht sind, paradiesische Verhältnisse zu bieten, sondern eine Strafe zu vollstrecken – eine Tatsache, die bereits im Begriff „Haftstrafe“ impliziert ist. Dennoch haben es auch Häftlinge verdient, unter menschenwürdigen Bedingungen zu existieren. Sie benötigen Geld, um sich im Gefängnis grundlegende Dinge des täglichen Bedarfs kaufen zu können. Dazu gehören unter anderem Hygieneartikel wie Seife, Zahnpasta oder Deodorant, aber auch Süßigkeiten und Zeitschriften. Für Telefonate mit Angehörigen oder Freunden werden Häftlinge ebenfalls zur Kasse gebeten.
Die Gefangenengewerkschaft plädiert dafür, dass Strafgefangene den Mindestlohn erhalten und durch Steuern zur Deckung der erheblichen Haftkosten beitragen. Kritiker prophezeien allerdings, dass Unternehmen, die ihre Waren von Häftlingen produzieren lassen, bei höheren Kosten ins Ausland abwandern könnten. Aber vielleicht wären woke Unternehmen eher geneigt, die Arbeitskraft von Häftlingen in Anspruch zu nehmen, wenn diese angemessen entlohnt würde? Vielleicht sogar mit Homeoffice? Der Markt regelt alles, würde Herr Lindner sagen.
Wer bezahlt?
Die finanzielle Last für Gefangene wird von den Bundesländern getragen. Im Jahr 2019 beliefen sich die Ausgaben für den Justizvollzug insgesamt auf beachtliche 9,2 Milliarden Euro, was etwa 2,5 Prozent des Gesamthaushalts der Länder entspricht. In der Durchschnittsberechnung kostet ein einzelner Gefangener den Steuerzahler mehr als 100 Euro pro Tag, mit steigender Tendenz. Die Personal- und Verwaltungskosten machen den größten Teil dieser Ausgaben aus, in einigen Bundesländern sogar bis zu 80 Prozent des Gesamtbudgets für den Strafvollzug. Die tatsächlichen Kosten für jeden Gefangenen variieren aber nicht nur je nach Bundesland, sondern sind auch abhängig von der Schwere des begangenen Verbrechens und den daraus resultierenden Haftbedingungen.
Einige konservative Hardliner würden bevorzugen, diese Kosten zu senken, indem sie alle Strafgefangenen bei Brot und Wasser in spartanische Kerker verfrachten, sie nur zum Steine klopfen, Gruben ausheben und Atommüll entsorgen hervorholen. Auf der anderen Seite stehen sensible Kuschel-Ökos, die Gefängnisse lieber in Wohlfühloasen umgestalten würden. Es gilt, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der kein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt, aber gleichzeitig den Begriff „Haftstrafe“ nicht ins Absurde führt. Ein paar negative Konsequenzen sollte das Begehen von Straftaten schon noch haben.
Könnte man vielleicht einen Blick auf das österreichische Modell werfen? In unserem Nachbarland wird Strafgefangenen ein Mindestlohn nach dem Bruttoprinzip gewährt. Das bedeutet, dass die Inhaftierten auf dem Papier etwas mehr Geld erhalten, von dem dann Haftkosten, Sozialversicherungsbeiträge und so weiter abgezogen werden.
Das könnte natürlich dazu führen, dass unsere Strafgefangenen zukünftig mehr Netto vom Brutto fordern – aber das ist eine andere Geschichte.
Ahmet Iscitürk
Artikel teilen
Kommentare