Messer-Angriff auf LKW-Fahrer: Warum verschwieg die Polizei die Allahu-Akbar-Rufe des Täters?
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Warum hat die Polizei den Migrationshintergrund der Messerattacke auf der Raststätte Stolper Heide verschwiegen? Und warum taucht in der ersten Polizeimeldung kein Hinweis darauf auf, dass der Täter bei seiner Tat „Allahu Akbar“ geschrien hat? Im Zusammenhang mit dem Gewaltdelikte von vergangenem Samstag sind immer noch zahlreiche Fragen offen.
Was war passiert? Am vergangenen Samstagabend stürmt ein 40-Jähriger mit einem Messer in den Vorraum der Tankstelle „Agip“ am Rasthof Stolper Heide nahe Hohen Neuendorf in Brandenburg. Dort soll der Mann versucht haben, Menschen zu verletzen. Anschließend soll der Mann mit freiem Oberkörper auf den Parkplatz gerannt sein und dort einen polnischen Lastwagenfahrer mit dem Messer eingestochen haben. Der Lastwagenfahrer brach mit lebensbedrohlichen Verletzungen zusammen, wurde unter anderem im Oberkörper- und Schulterbereich verletzt.
Der Fall wirkte zunächst wie ein schweres Gewaltdelikt, wie sie tagtäglich in der Bundesrepublik passieren. Die B.Z. schrieb: „Mann mit Stichverletzungen an Rasthof gefunden“, auch NIUS berichtete. Demnach soll die Feuerwehr gegen 21:15 Uhr alarmiert worden sein und wenig später auf dem Rasthof in Brandenburg eingetroffen sein. Der Verletzte musste in einem Krankenhaus notoperiert werden. Die Spurensicherungen sperrte die A111 für mehrere Stunden. In einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Neuruppin hieß es, der Täter sei Deutscher; ansonsten verzichtete man weitgehend auf umfassende Informationen.
Augenzeugen sehen „islamistische Gewalt“
Am Dienstag dann die Kehrtwende: Wie NIUS exklusiv unter Berufung auf Augenzeugenberichte der Jungen Union Mecklenburg-Vorpommern berichtete, seien auf dem Rasthof eindeutig „Allahu Akbar“-Rufe gerufen wurde als er zur Gewalt kam. In einem Posting auf Instagram hieß es: „Gerade als die Tankstelle wieder verlassen wurde, rannte ein Mann mit eindeutigem Migrationshintergrund in die Tankstelle und schrie ‚Allahu Akbar‘.“ Insgesamt war die JU-Gruppe mit fünf Mitgliedern vor Ort. Auch die B.Z. griff den Augenzeugenbericht auf.
Dies wiederum veranlasste die Staatsanwaltschaft Neuruppin, die die Pressehoheit in der Angelegenheit an sich zog, zu einer zweiten Pressemitteilung: „Vor dem Hintergrund des von zwei der vernommenen Zeugen angeblich wahrgenommenen durch den mutmaßlichen Täter gemachten Ausrufs „Allahu Akbar“ ist auch die Frage eines islamistischen Hintergrundes der Tat ebenso wie weitere Umstände zur möglichen Tatmotivation Gegenstand der weiteren Ermittlungen“, hieß es laut B.Z. auf erneute Nachfrage – fünf Tage nach der Tat.
Wie die Zeitung weiterhin berichtet, waren die Hinweise zu den Ausrufen auch schon Gegenstand eines ersten internen Lageberichts der Polizei. Nach Informationen von NIUS wurden die „Allahu Akbar“-Rufe von mehreren Personen gehört und sind zweifelsohne vor Ort gefallen. Warum wurden sie aber der Öffentlichkeit vorenthalten?
Inzwischen ist bekannt: Der tatverdächtige Messerangreifer ist kein Deutscher, sondern Deutsch-Syrer. Er soll tätowiert gewesen sein und einen Bezug zu Rockergruppierungen aufweisen, wie die B.Z. berichtet. Der 40-Jährige stürmte oberkörperfrei über den Rasthof, die Polizei geht nach Informationen von NIUS davon aus, dass er unter Drogeneinfluss stand.
Staatsanwaltschaft hat Pressehoheit – beantwortet zentrale Fragen aber nicht
Die Polizei Brandenburg teilte auf Anfrage von NIUS mit: Die Pressemeldung der vom Montag folgte „inhaltlich den Vorgaben der zuständigen Staatsanwaltschaft Neuruppin“. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin verschickte am Donnerstag dann eine umfangreiche Pressemitteilung: „Gesicherte Erkenntnisse zu einem möglichen islamistischen Hintergrund der Tat waren unmittelbar nach dem Tatgeschehen vom 7. September 2024 angesichts stark divergierender Angaben der vor Ort befragten Personen zu der Frage, ob überhaupt, zu welchem Zeitpunkt und wo konkret der oder die Ausrufe Allahu Akbar vom mutmaßlichen Täter gemacht worden sein sollen, nicht gegeben“, heißt es darin. „Bis zum Abend des 10. September 2024 existierten lediglich nicht verifizierte und zum Teil widersprüchliche Hinweise zu entsprechenden Ausrufen.“

Die Staatsanwaltschaft Neuruppin nahm die Pressehoheit an sich.
Weiter heißt es: „Zwar kann zum jetzigen Zeitpunkt ein islamistischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden. Jedoch gibt es nach bisherigem Erkenntnisstand – mit Ausnahme der Ausrufe - keine belastbaren Hinweise für eine politisch oder religiös motivierte Tat.“ Warum es zu der Kurskorrektur in der Kommunikation kam und wer über die Zurückhaltung der Informationen entschied, ließ die Staatsanwaltschaft auf NIUS-Anfrage ebenso unbeantwortet wie die Frage, welcher Rockergruppierung der Tatverdächtige angehört haben soll.
Aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft wird aber deutlich: Man gibt inzwischen indirekt zu, dass die „Allahu Akbar“-Rufe tatsächlich gefallen sind. Der Hinweis auf nicht-verifizierte und widersprüchliche Hinweise zu entsprechenden Ausrufen wirkt vor dem Hintergrund wie ein Vorschubargument.
Die Frage, warum dies geschah, dürfte Staatsanwaltschaft und Polizei intern noch eine ganze Weile beschäftigen. Und die Öffentlichkeit muss sich fragen, ob sie je von dem relevanten Kontext der Tat erfahren hätte, wenn nicht die Junge Union Mecklenburg-Vorpommern zufällig vor Ort gewesen wäre.
Auch bei NIUS: Das „Ein-Mann“-Phänomen: So sehr verschweigen Polizei und Medien die Herkunft von Straftätern
Redaktion
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