Natürlich brauchen wir Parteien – aber niemand braucht einen Parteienstaat!
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Die Äußerungen des Brandenburger AfD-Politikers Lars Hünich sorgten vor wenigen Tagen für Aufregung: „Wenn wir morgen in einer Regierungsverantwortung sind, dann müssen wir diesen Parteienstaat abschaffen“, forderte er auf einer Veranstaltung seines Landesverbandes. „Wir brauchen keine Parteien, die von dem Staat bezahlt werden, den sie eigentlich kontrollieren und lenken sollen.“
Die Empörung kochte sofort hoch: „Es gibt in Deutschland keinen 'Parteienstaat', wie behauptet wird, sondern eine pluralistische Demokratie mit freien, gleichen und geheimen Wahlen“, beschwerte sich die Brandenburgische Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD). Innenminister Michael Stübgen erklärte, dass mit dem „Kampfbegriff Parteienstaat“ schon einmal die parlamentarische Demokratie abgeschafft wurde. „Das war 1933 und danach folgte eine Diktatur des Schreckens.“
Selbst der Verfassungsschutz, gerade erst durch seine absurde Einstufung von Hans-Georg Maaßen als Rechtsextremisten in den Fokus geraten, schreckte alarmiert auf: „Wir haben das ZDF-Video schon gesichert. Es ist eingeflossen in die Bewertung zur Einstufung der AfD. Weil wir es als Verstoß gegen die Verfassung bewertet haben, was Herr Hünich da gesagt hat: die Abschaffung des Parteienstaates.“ Forderungen nach Abschaffung des Parteistaates habe es schon einmal gegeben, so die Landesvertretung des Inlandsgeheimdienstes. „Diese gab es bereits in der Weimarer Republik.“
Die Institutionen werden unter den Parteien aufgeteilt
In einem Video konkretisierte Hünich später seine Äußerungen. Das ZDF habe seine Worte aus dem Kontext gerissen. „Parteienstaat“ sei ein feststehender Begriff, meinte der 53-Jährige. Dieser umschreibe, „dass Parteien die Institutionen, die Behörden und die Ministerien quasi unter sich aufteilen“. Und genauso sei es. Hünich erinnerte an den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth, der aufgrund seines CDU-Parteibuchs zum Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts wurde. „Wir brauchen mehr Demokratie, anstatt weniger“, stellte der AfD-Politiker klar.

CDU-Mann Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, bespricht sich mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD).
Tatsächlich ist es wichtig, angesichts der Hysterie und Reflexhaftigkeit, mit der nicht nur viele Medien, sondern mittlerweile auch die Sicherheitsbehörden auf solche Äußerungen reagieren, einen Schritt zurückzugehen und die Begriffe in einem definitorischen Zusammenhang zu betrachten. Was meint der „Parteienstaat“?
Entgegen der Auffassung der Brandenburger Landtagspräsidentin schreibt auch die Bundeszentrale für politische Bildung: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Parteienstaat. In ihrem politischen System spielen Parteien die zentrale Rolle: Sie bündeln Interessen, wandeln sie in Politik um und kontrollieren das Regierungshandeln anderer Parteien.“ Doch hier beginnen schon die Probleme.
Das richtige Parteibuch bestimmt Karrieren
Vor allem durch die Einführung der staatlichen Parteienfinanzierung, die der Politikwissenschaftler Klaus von Beyme das „Einfallstor für den modernen Parteienstaat“ nannte, gewannen die Parteien in der Bundesrepublik ab 1959 zunehmend Macht über vermeintlich neutrale Institutionen. Heutzutage gibt es kaum größere Institutionen, in dessen Chefetagen nicht das Parteibuch eine entscheidende Rolle spielt.
Jeder Verfassungsrichter in Deutschland wird durch die Parteien bestimmt. Den Vorsitz des Bundesverfassungsgerichts hat ein CDU-Politiker inne, genau wie den Vorsitz über den Bundesverfassungsschutz. Alle großen Gewerkschaften in Deutschland werden von der SPD dominiert, sei es die IG Metall, Verdi, IGBCE oder die IG Bau. Wer Chef der Gewerkschaft wird, bestimmt nicht die organisierte Arbeiterschaft, sondern das richtige Parteibuch. Am Beispiel der Kulturstaatsministerin Claudia Roth zeigt sich, dass die Parteien mittlerweile dutzende staatliche Beauftragtenposten geschaffen haben, die vorrangig der Finanzierung des eigenen politischen Vorfelds dienen. Von politischer Neutralität findet sich hier keine Spur.
In den Rundfunkräten der öffentlich-rechtlichen Sender, die das Programm kontrollieren, soll eigentlich ein Querschnitt der Bevölkerung abgebildet werden. Tatsächlich dominieren auch hier Parteifunktionäre. Gerade in der politischen Berichterstattung bei den öffentlich-rechtlichen Sendern zeigt sich die deutliche linke Schlagseite des heutigen Parteienstaats. Ganze 98 „zufällige Interviews“, bei denen meist Politiker der Grünen, der SPD und der Linken befragt wurden, zählte NIUS-Redakteurin Katharina Schmieder im ÖRR allein für Januar. Die Gäste der Polit-Talkshows weisen ebenfalls eine linke Schlagseite auf. Es tauchen immer dieselben Gesichter auf.
1993 publizierte der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim, der wohl prominenteste Kritiker des Parteienstaates, sein wegweisendes Buch „Der Staat als Beute – wie Politiker in eigener Sache Gesetze machen“. Von Arnim kritisiert darin insbesondere die Rolle der Parteienfinanzierung als potenzielle Quelle für Korruption. Doch seine Kritik greift noch tiefer: „Die politische Klasse schirmt sich gegen den Bürger ab“, erklärte von Arnim. Wenn es etwa um Diätenerhöhungen gehe, seien sich die Parteien schnell einig. Eine wirksame Kontrolle des Volkes gebe es dabei nicht mehr.

Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim gilt als der bekannteste Kritiker des Parteienstaates.
Die AfD soll aus dem Parteienstaat ferngehalten werden
Die Parteien im Parlament hätten die Institutionen des Staates im Laufe der Zeit „richtiggehend pervertiert“ und „den Wähler entmachtet“. Dieser könne nichts mehr entscheiden, das müsse man ändern. „In Wahrheit bestimmen die Parteien, wer ins Parlament kommt, nicht die Bürger“, bemerkte von Arnim zudem. Wen die Parteien auf sichere Listenplätze setzen oder in Hochburgwahlkreisen aufstellen würden, der sei längst vor dem Wahltermin im Parlament. „Die Bürger können das nur formal abnicken.“ Wäre von Arnim also aus der heutigen Perspektive ein Verfassungsfeind?
Die Aushöhlung der Institutionen wurde in den vergangenen Jahren vor allem durch das Aufkommen der AfD gestört, die sich zumindest das Ziel gesetzt hat, die ausufernde Bürokratie und Steuergeldverschwendung des Parteienstaates zu brechen. Mit aller Macht wird deshalb von den Grünen bis hin zur CDU versucht, die Partei von den Futtertrögen des Staates fernzuhalten. Fast jedes Gesetz wird mittlerweile zur „Lex AfD“ – sei es die Änderung des Stiftungsgesetzes, wodurch der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung die ihnen eigentlich zustehenden Mittel verwehrt bleiben, oder das Demokratiefördergesetz, das vor allem die Finanzierung der linken „Zivilgesellschaft“ sicherstellen soll, also des linken Parteienvorfelds.
Natürlich braucht es Parteien zur politischen Willensbildung. Niemand fordert ihre Abschaffung. Doch den Missbrauch der staatlichen Institutionen durch die Parteien gilt es ebenso selbstverständlich rückabzuwickeln, denn er schwächt die Gewaltenteilung und damit das demokratische Gemeinwesen. Den heutigen Parteienstaat zu kritisieren, ist nicht verfassungsfeindlich – ganz im Gegenteil.
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