NIUS Exklusiv! Staatsanwalt ermittelt wegen Hausfriedensbruch gegen Zeit-Journalistin
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Es ist ein brisanter Vorgang, der die ARD und die Zeit gleichermaßen erschüttern dürfte: Im Rahmen einer journalistischen Recherche soll eine Straftat begangen worden sein. Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine ARD-Journalistin und gegen eine Zeit-Redakteurin wegen Hausfriedensbruchs.
Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigte auf NIUS-Anfrage das Strafermittlungsverfahren gegen eine ARD-Journalistin und ihre Kollegin.
Der Vorgang: Die beiden Journalistinnen sollen sich illegal Zugang zum Haus eines Berliner Unternehmers in Berlin-Dahlem verschafft haben. Dort, so erfuhr NIUS, wurden sie von der Familie und weiteren Personen gestellt. Die Journalistinnen sollen angeblich das Haus durch eine offen stehende Tür betreten haben, um sich dort umzusehen.
Als sie von anwesenden Personen erwischt wurden, sollen sie zunächst versucht haben, sich möglichst schnell zu entfernen, wurden allerdings verfolgt und zur Rede gestellt.
Nach NIUS-Informationen sollen die ARD-Journalistin und die Zeit-Journalistin in dem Gespräch dann gesagt haben, sie hätten sich vom Haus des Berliner Unternehmers aus einen Überblick über das damalige Haus des CDU-Politikers Jens Spahn verschaffen wollen – der damals in unmittelbarer Nachbarschaft wohnte. „Wir sind Journalisten, wir recherchieren wegen Herrn Spahn“, soll die Aussage der ertappten Journalistinnen sinngemäß gelautet haben.
Wie NIUS erfuhr, sollen sich die Journalistinnen mindestens 10 Minuten im Haus aufgehalten haben. Der Familienvater sagte zu NIUS: „Sie waren sogar im intimsten Raum: Sie standen in unserem Schlafzimmer!“ Wie genau die Journalistinnen sich illegal Zugang zum Haus verschafft haben, wisse der Unternehmer nicht. „Als sie erwischt worden sind, haben sie sich doof gestellt“, erzählt er weiter.
Der Rechtsanwalt der Zeit-Journalistin teilte gegenüber NIUS mit, eine identifizierende Berichterstattung über Ermittlungsverfahren sei nur sehr ausnahmsweise zulässig, eine solche Ausnahme liege hier nicht vor. Vor Erhebung einer Anklage dürfe in dieser Sache nicht in identifizierender Weise über die Journalistin berichtet werden.
Im Rahmen einer anwaltlichen Abmahnung hat die Journalistin der ARD mitteilen lassen, es sei zwar richtig, dass es im Zusammenhang mit der Recherche beider Journalistinnen ein Ermittlungsverfahren der Berliner Amtsanwaltschaft wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs gebe. Der Vorwurf sei jedoch „haltlos“, dies habe man gegenüber der Berliner Amtsanwaltschaft in einer „ausführlichen Stellungnahme“ näher dargelegt. Die beiden Journalistinnen hätten sich keineswegs „illegal Zugang“ zum fraglichen Haus in Berlin Dahlem verschafft, sondern seien von einem Mann in das Haus hereingebeten worden, nachdem die Klingel augenscheinlich nicht funktionierte. Ihrer Darstellung zufolge habe sich das Haus im Umbau befunden und sei nicht bewohnt gewesen. Die Journalistinnen hätten sich nur Eingangsbereich aufgehalten, wohin sie die anwesenden Männer gebeten hatten. Im Schlafzimmer oder in anderen Räumen waren sie nicht. Ihrer Darstellung zufolge seien nur Bauarbeiter anwesend gewesen. Nachdem die Journalistinnen nach den Hausbewohnern fragen, habe ihnen ein verantwortlicher Mitarbeiter der Baufirma mitgeteilt, dass ihnen kein Zugang gewährt werde, worauf die Journalistinnen der Darstellung ihres Anwalts zufolge das Grundstück sofort verlassen hätten. Im Haus hätten sie sich maximal 10 Minuten befunden. Als sie das Haus verlassen hätten, sei ihnen eine Frau gefolgt, mutmaßlich die Eigentümerin, und habe sie auf der Straße angesprochen. Dieser hätten die Journalistinnen nicht erklärt, dass sie sich einen Überblick über das Nachbarhaus hätten verschaffen wollen, sondern dass sie zu Herrn Spahn im Nachbarhaus recherchierten.
Warum die Journalistinnen allerdings das Haus betreten haben, um „zu Herrn Spahn im Nachbarhaus“ zu recherchieren, geht aus dieser Erklärung nicht hervor. Offen bleibt auch, wie und warum die Bauarbeiter vor Ort die Journalistinnen in das Haus gebeten haben sollen. Dass die Klingel nicht funktioniert haben soll, bestreitet der Besitzer des Hauses. Ob die Klingel geläutet hat, lässt sich vom Eingangstor des Hauses aus aufgrund der räumlichen Entfernung zum Gebäude zudem nicht hören.
Transparenzhinweis: Eine Angabe zur Dauer des Aufenthalts der Journalistinnen im Haus wurde im Nachhinein angepasst. Der Text wurde um Stellungnahmen der Anwälte ergänzt.
Redaktion
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