NIUS fragt den Bundeskanzler: Werden nach Compact „extreme Meinungen“ verboten? – „Es gibt Grenzen, über die man nicht hinwegsehen kann“
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Zahlreiche Juristen und Journalisten kritisieren das Compact-Verbot und betrachten diesen Schritt als Gefahr für die Pressefreiheit. Werden in der Folge nun extreme Meinungen verboten? Das wollte NIUS auf der Bundespressekonferenz von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wissen.
Letzte Woche (16. Juli) hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das als rechtsextrem eingestufte Magazin Compact verboten. Im Verfassungsschutzbericht heißt es, Compact verbreite „antisemitische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungsideologische Inhalte“.
Das Problem: Das Verbot tätigte die Ministerin nicht über das Presserecht, sondern über das Vereinsverbot – obwohl Compact eine GmbH ist. Das Presserecht sieht nicht vor, Redaktionshäuser in Deutschland zu schließen.
Zudem wird in dem 80-seitigen Argumentations-Papier des Innenministeriums (liegt NIUS vor) betont, dass es „nicht erforderlich“ sei, dass Compact seine Ziele „durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen“ zu verwirklichen versucht hätte. „Der Verbotstatbestand erfordert nicht kämpferisch-aggressive Handlungen, sondern eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung“, heißt es.

Kanzler Olaf Scholz (SPD) stellt sich den Fragen der Hauptstadtjournalisten.
Der renommierte Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler kritisierte gegenüber der Welt, dass zwar die Pressefreiheit nicht unbegrenzt sei, aber man nur eingreifen dürfe, wenn dies strikt verhältnismäßig ist. „Diese Abwägung spart sich die Innenministerin. Der Trick ist, sie definiert die Redaktion als Verein und verbietet Compact als Verein, was weniger schwierig ist“, erklärt der Jurist. Nancy Faeser umgehe „die Pressefreiheit, das ist juristisch völlig inakzeptabel.“
Die Presse- und Meinungsfreiheit reicht in Deutschland sehr weit. Die Verfassung erlaubt es, dass man regierungskritische Gedanken hegt und sogar Staat und Demokratie ablehnen darf.
NIUS fragte deshalb auf der Bundespressekonferenz am Mittwochmittag (24. Juli) beim Kanzler nach: „Sind extreme Meinungen nun etwa nicht mehr erlaubt?“
Sehen Sie hier das Video, in dem NIUS den Bundeskanzler fragt, ob durch diesen umstrittenen Schritt womöglich die Pressefreiheit in Gefahr sei:
Die Antwort von Olaf Scholz: „Die Pressefreiheit ist für die Demokratie in Deutschland von allergrößter Bedeutung“. Weiter erklärt er: „Es gibt natürlich Meinungen in Deutschland, die verboten sind, wie die Verherrlichung des Nationalsozialismus.“ Auch gebe es rechtsstaatliche Verfahren, in welchen geprüft werde, ob Organisationen mit den geltenden Gesetzen im Einklang handeln.

Die rechtsextrem eingestufte Zeitschrift „Compact“ wurde verboten.
Scholz verteidigt Faesers Verbots-Trick
Der Kanzler verteidigt das Compact-Verbot, welches über das Vereinsverbot statt über das Presserecht verfügt wurde. „Wir alle können davon ausgehen, dass die Behörden – wenn sie solche Entscheidungen treffen, wie in diesem konkreten Fall – das sehr sorgfältig vorbereitet haben, alle möglichen rechtlichen Fragen geprüft haben“, so Scholz.
ABER: Belege zu einer von Compact ausgehenden Gewalt finden sich in dem Verbotspapier des Innenministeriums nicht.
Auf die Nachfrage, ob nun extreme Haltungen statt extreme Taten verboten werden, sagt Scholz: „Die Pressefreiheit reicht sehr weit in Deutschland“ – doch „gleichzeitig gibt es Straftaten, die man nicht begehen darf.“ Es gäbe „Grenzen, über die man nicht hinweggehen kann.“
Heißt im Klartext: Der Kanzler verteidigt die umstrittene Art und Weise, wie seine Innenministerin Nancy Faeser eine Zeitschrift verboten hat – indem sie das Presserecht umging. Dass ein Magazin aufgrund seiner extremistischen Meinung – und nicht aufgrund tatsächlich strafbarer Taten – verboten wurde, stellt für Scholz offenbar kein Problem dar.
Mehr NIUS: Verbot der Zeitschrift Compact: So gefährlich sind die Argumente des Innenministeriums
Zara Riffler
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