So zerlegt Jugendpsychiater Dr. Alexander Korte das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel
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Es ist das womöglich umstrittenste Gesetzesvorhaben der Ampel: Nach der Sommerpause, noch im Herbst, soll das Selbstbestimmungsgesetz von FDP, Grünen und SPD verabschiedet werden. Dieses sieht etwa vor, ein Geschlechtswechsel für Jugendliche ab 14 Jahre zu ermöglichen, die Unterbringung von Strafgefangenen vom biologischen Geschlecht zu entkoppeln und die ärtzliche Gutachtenpflicht für Transsexuelle abzuschaffen. Nun meldet sich der Jugendpsychiater Dr. Alexander Korte zu Wort. Im Podcast Der achte Tag von The Pioneer sagt Korte: „Ich glaube, wir brauchen das Selbstbestimmungsgesetz als solches überhaupt gar nicht.“
Ferner führt der 54-Jährige aus, dass allein der Titel Selbstbestimmungsgesetz ein „Etikettenschwindel“ sei. Es gehe nicht um Selbstbestimmung, sondern „die Forderung nach Bestätigung durch andere“. Die Problematik, die er sieht: „Nach dem Willen der Ampelkoalition sollen Kinder zukünftig mit 14 Jahren über ihren Geschlechtseintrag frei entscheiden können und das Ganze womöglich auch gegen den Willen der sorgeberechtigten Eltern.“ Wenn diese nicht zustimmen und das Familiengericht eingreift, wäre dies „Sprengstoff für den Frieden innerhalb der Familie.“
Das Selbstbestimmungsgesetz wäre eine „fundamentale Änderung des deutschen Rechtssystems“, bei der „objektive körperliche Merkmale“ zukünftig von einer „gefühlten Geschlechtsidentität“ bei der Beurteilung der Rechtskategorie Geschlecht ersetzt würden. „Das sehe ich in der Tat problematisch, weil ich die Gefahr sehe, dass es dadurch zu einer problematischen Beliebigkeit in der offiziellen geschlechtlichen Zuordnung kommen wird – oder dem der Weg geebnet wird, mit dann auch verwirrenden gesellschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen.“ Gerade engagierte Feministinnen wiesen, so Korte, darauf hin, „dass die gleichstellungspolitische Perspektive dabei total vernachlässigt wird und der Anspruch von Frauen auf Männer exkludierende Schutzräume.“
Stattdessen plädiert Korte, dass es sinnvoll wäre, darüber nachzudenken, das geltende Transsexuellengesetz zu reformieren, womöglich auch die Hürden, den administrativen Aufwand und die finanzielle Belastungen abzubauzen, die eine Geschlechtsumwandlung für die Betroffenen mit sich bringt.
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Selbstdiagnose Trans als Fehleinschätzung?
Aus seiner Sicht als Kinder- und Jugendpsychiater gibt es zudem weitere andere Gründe, das Gesetz abzulehnen. Korte: „Wir wissen aus Verlaufsuntersuchungen, dass sich die Selbstdiagnose trans bei nicht wenigen Kinder und Jugendlicher nachträglich als Fehleinschätzung herausstellt.“ Dies setze allerdings voraus, dass dem Kind oder Jugendlichen einen „Entwicklungsraum und Zeit“ gewährt. „Und jetzt frage ich: Ist es denn realistisch anzunehmen, dass die betroffenen Kinder im Falle einer frühzeitigen, bereits in jungen Jahren durchgeführten personenstandsrechtlichen Transition imstande sind, gegen die dadurch geschaffenen Fakten anzugehen, sprich die getroffene juristische Entscheidung mit all ihren Konsequenzen, später wieder rückgängig zu machen und dann einen anderen alternativen Weg einzuschlagen?“
Seine Befürchtung: Wenn eine juristische Transition vollzogen wird, also die Veränderung des Vornamens- und Personenstandsänderung, würden auch medizinische Maßnahmen zur Angleichung des Körpers wahrscheinlicher. „Nach dem Motto: Wer A sagt, muss auch B sagen.“ Heißt also: Wenn per Sprechakt der Geschlechtswechsels mit 14 Jahren möglich wird, nimmt man Einfluss auf eine freie Entwicklung in den Folgejahren, weil es schwerer wird, sich eine Fehlentscheidung oder Abkehr der ursprünglichen Transition einzugestehen.

Auch beim diesjährigen Christopher Street Day in Berlin wurde für das Selbstbestimmungsgesetz demonstriert.
„Wir müssen ja nicht so tun, dass dieser Weg, also der transsexuelle Weg, eine ganz unproblematische Option oder ein ganz unproblematischer Lebensentwurf darstellt.“ Das sei „mitnichten der Fall“. „Darüber wird ja meistens überhaupt nie gesprochen, was das eigentlich in der Realität bedeutet, mit welchen Konsequenzen und vor allem auch langfristigen medizinischen Nebenwirkungen und Langzeitfolgen verbunden ist. Das ist kein Pappenstiel.“
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Keine Vielzahl von Geschlechtern
Auch zu der Frage, wie viele Geschlechter es gibt, äußerte sich Korte. „Es gibt zwei Geschlechter – nicht drei, nicht vier, nicht unendlich viele.. Es gibt genau zwei. Und das Ganze gilt seit Urzeiten und weltweit. Und das hat einfach damit zu tun, wie aus biologischer Sicht Geschlecht definiert ist.“ Den Begriff „soziales Geschlecht“ empfinde er als „nicht ganz unproblematisch, weil dieser Begriff aus meiner Sicht logisch unschlüssig impliziert, dass soziale Rollen oder oder externe Zuschreibungen seitens der Gesellschaft ein Geschlecht konstituieren würden.“
Ohne werde „so getan“, als ob es „eine Vielfalt der Geschlechter“ gebe. „Das ist ja das, was die Apologeten der Geschlechtervielfalt uns permanent glauben lassen wollen. Das ist aber nicht der Fall. Es gibt keine Vielzahl der Geschlechter, es gibt eine Vielzahl von Ausdrucksformen von Geschlechtlichkeit. Das ist ja überhaupt keine Frage. Zumindest in einer säkularen und toleranten Gesellschaft. Es gibt eine Vielzahl von Ausdrucksformen, auch in Bezug auf gelebte Sexualität, aber nicht durch die Erfindung eines neuen Geschlechts“, so Korte.
Dr. Alexander Korte ist Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Seit 2010 arbeitet er als Leitender Oberarzt an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie der Ludwig-Maximilians-Universität München. Der 54-Jährige ist im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft (DGSMTW e. V.) und ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift Sexuologie.

Bei einer Demonstration wird Kritik an der SPD im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsgesetz geübt.
Jan A. Karon
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