Soldaten-Sufffahrt mit 248 Stundenkilometern: Opfer-Skoda fuhr laut Gutachten ohne Licht
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Neue Wende im Prozess um einen der spektakulärsten Autounfälle der vergangenen Jahre: Ein Unfall-Gutachten, das NIUS in Auszügen vorliegt, legt nahe, dass Skoda-Fahrer Thomas H. ohne Licht auf der Ostseeautobahn A20 unterwegs war, als ihm der Bundeswehrsoldat Christoph R. mit 248 Stundenkilometern auf dem Tacho und 2,1 Promille Alkohol im Blut auffuhr.
H. und seine Schwiegertochter Vanessa W. (19) kamen bei dem Unfall ums Leben. Freund Leon (19) überlebte den Crash schwerverletzt. Suff-Soldat R. blieb unverletzt und ist nun wegen Totschlag in zwei Fällen, Körperverletzung und Fahren unter Alkohol angeklagt.
Nun stellt sich die Frage: Wäre der Unfall – unabhängig vom Alkoholgehalt im Blut von Christoph R. vermeidbar gewesen?

Der Auszug aus dem Dekra-Gutachten, der den Lichtschalter zeigt
Wie NIUS erfuhr, zweifelt Strafverteidiger Gregor Samimi an und hat beim Amtsgericht Wismar einen Beweisantrag mit Details aus dem Dekra-Gutachten eingereicht. Ein Foto aus dem Gutachten zeigt: Der Lichtschalter am blutverschmierten Armaturenbrett des Skodas steht auf 0, auf „Licht aus“. Das hat der Gutachter mit der Kamera festgehalten. Eine Zeugen-Befragung der Einsatzkräfte vom Unfallort hatte ergeben, dass keiner von ihnen den Schalter bewegt haben will.
Durch die Wucht des Aufpralls war das Heck des Skodas derart zerstört, dass eine Untersuchung der Heckleuchten nachträglich nicht mehr möglich war. Wie NIUS erfuhr, untersuchte der Gutachter aber die Glühbirnen an der Front des Unfall-Skodas. Eine der Birnen soll demnach ebenfalls auf ein nicht eingeschaltetes Licht hingedeutet haben. Die andere Birne deute auf das Gegenteil hin.
Die Verteidigung will mit dem Beweisantrag durch das Gericht feststellen lassen, dass nicht klar ist, ob der schwere Unfall hätte verhindert werden können und ob nicht jeder Verkehrsteilnehmer durch die mutmaßliche Unsichtbarkeit des Skodas bei Nacht hätte in den Unfall verwickelt werden können, weil man das Fahrzeug zu spät hätte erkennen können.
Der spektakuläre Fall
Rückblick: Am 2. August 2020 soll der Angehörige des 4. Hubschrauberregiments auf der Ostseeautobahn A 20 einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht haben. Mit 2,1 Promille im Blut und 248 Stundenkilometern raste Christopher R. bei Trinwalk (bei Wismar) mit seinem BMW in den Skoda des Thomas H. (45), der mit rund 115 Stundenkilometern unterwegs war. Thomas H. war sofort tot. Mit ihm starb seine Schwiegertochter Vanessa W. (19). Freund Leon (19) überlebte den Crash schwerverletzt. Luftwaffensoldat Christopher R. blieb unverletzt.

Zwei Menschen verloren bei diesem schrecklichen Unfall bei Wismar ihr Leben.
Die tödliche Raserei hätte womöglich verhindert werden können. Eine Polizeistreife hatte vor dem Unfall den BMW auf der Straße gestoppt, weil er mehrfach rechts von der Fahrbahn abgekommen war. Trotz der „alkoholtypischen Beweisanzeichen“ ließen die Streifenpolizisten Christopher R. weiterfahren – und es kam zu der tödlichen Katastrophe.
Der Prozess wurde am 10. Januar 2024 vor dem Amtsgericht Wismar eröffnet. Das Verfahren musste wegen Krankheit eines Gerichtsgutachters unterbrochen werden. Jetzt liegt das Gutachten des Amtsarztes vor: Er diagnostizierte Alkoholabhängigkeit, Depression und Anpassungsstörung. Christopher R. leide unter „Flashbacks“ wiederkehrender „Schussgeräusche“. Gefahren habe er in Mali regelmäßig mit Alkohol unterdrückt – in schädlichen Mengen. Diese Angstzustände hielten bis heute an. Außerdem wurde bei dem Soldaten eine Auffälligkeit im Blutbild entdeckt, die auf eine Form von Blutkrebs hindeuten könnte.
Bestätigt sich der Befund, würde das Strafverfahren gegen den Unfallverursacher Christopher R. wegen eines „Verfahrensmangels“ eingestellt werden müssen. Gegen einen todgeweihten Angeklagten (Blutkrebs ist in der Regel tödlich) darf nicht weiterverhandelt werden, es wäre ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.
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Julius Böhm
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