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Der neue Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz wurde am Donnerstag vom Bundesjustiz- und Familienministerium zur regierungsinternen Abstimmung vorgelegt. Auch Pleiteticker.de liegt der Entwurf vor. Viele Bestimmungen entsprechen den Eckpunkten, die Lisa Paus (Grüne) und Marco Buschmann (FDP) bereits im Juni letzten Jahres präsentierten – doch auch ein neuer Paragraph ist in dem Gesetzesentwurf.
Keine Selbstbestimmung im Kriegsfall: Durch einen neuen Paragraphen zum Verteidigungsfall verhindert die Regierung, dass Männer einer Einberufung entgehen, indem sie ihren Geschlechtseintrag ändern. Befindet sich Deutschland im Krieg, darf der Geschlechtseintrag nicht mehr von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ geändert oder ganz gelöscht werden. Sofern wie im SBGG vermerkt es eine „unbillige Härte darstellen würde“, kann in Einzelfällen auch anders entschieden werden. Im Kriegsfall sind Männer also wieder Männer – egal wie sie sich fühlen.
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