Trans-Workshop beim DFB: So dürfen ab der Saison 2025/26 Männer in allen Frauenmannschaften mitspielen
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Weltweit wird immer noch diskutiert über Männer im Frauen-Boxsport bei den Olympischen Spielen. Nun wurde in einem Workshop des Deutschen Fußball Verbandes (DFB) erklärt, wie Männer schon bald in Frauen-Fußballmannschaften mitspielen können. Das neue Selbstbestimmungsgesetz der Ampel-Regierung macht es möglich.
Vergangenen Samstag (10. August) fand am Rande einer CSD-Veranstaltung in Frankfurt am Main (Hessen) ein Workshop des Deutschen Fußball Verbandes auf dem DFB-Campus statt. Das Thema: „TIN*Spielrecht“.
Wörtlich heißt es in einem Beitrag auf der DFB-Webseite: „Der Fußball setzt seinen Kurs, das Spielrecht für Transgender- und intergeschlechtliche Personen zu liberalisieren, weiter fort. Beim sogenannten TIN*Spielrecht soll es mit dem Saisonbeginn 2025/2026 wichtige Änderungen geben. Ab dann sollen die Bestimmungen für das Spielrecht von Trans- und intergeschlechtlichen Personen nicht mehr dem Transsexuellengesetz, sondern dem Selbstbestimmungsgesetz entsprechen.“
Das heißt übersetzt: Im deutschen Fußball der Landesverbände werden schon in der nächsten Saison 2025/26 Männer mithilfe des Selbstbestimmungsgesetzes in Frauen-Teams mitspielen können. Das betrifft zunächst den Amateurfußball.
Denn in der Praxis bedeutet ein verändertes Spielrecht nach dem Selbstbestimmungsgesetz, dass nun das neu eingetragene Geschlecht im Personalausweis dafür ausreicht, als Frau zu gelten. Damit könnten Menschen, die bei der Geburt eindeutig Männer sind, durch das bloße Zeigen des Passes bereits in Frauenmannschaften mitspielen – offenbar ohne medizinische Tests durchlaufen oder andere Kriterien erfüllen zu müssen.

Ein DFB-Workshop erklärt, wie sich die Spielregeln durch das Selbstbestimmungsgesetz ändern können.
Zum Hintergrund:
- Nach dem Selbstbestimmungsgesetz können Trans-, Inter- oder nichtbinäre Menschen ihr Geschlecht im Pass einfacher und schneller ab dem 1. November ändern. Als beispielsweise Transpersonen bezeichnen sich Menschen, die sich nicht mit dem nach der Geburt aufgrund von physischen Merkmalen zugewiesenen Geschlecht identifizieren.
- Es können heute bereits Erklärungen zur Namens- und Geschlechtsänderung beim Standesamt abgegeben werden. Zusätzlich braucht man eine Eigenversicherung. Gerichtliche Entscheidungen oder psychologische Gutachten sind nicht nötig. Zudem kann laut dem neuen Gesetz ein Bußgeld (10.000 Euro) erfolgen, wenn man die Person mit ihrem früheren Geschlechtseintrag – zum Beispiel vorsätzlich oder fahrlässig – anredet.

Hat ihr Lieblingsprojekt, das Selbstbestimmungsgesetz, durchgesetzt: Familienministerin Lisa Paus (Grüne).
Das Spielrecht wird an das Selbstbestimmungsgesetz angepasst
Konkret wurde bei dem DFB-Workshop sich mit Mitarbeitern des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) darüber ausgetauscht, wie man „die Änderungen des Spielrechts auf Ebene der DFB-Landesverbände umsetzen“ werde und dies „gelingen kann“.
Mit einer Neuerung des Paragrafen 10 über die „Änderung von Registern und Dokumenten“ der Ampel-Reform soll laut der DFB-Webseite „das Spielrecht“ angepasst werden: „Einerseits muss es klare Wechselbestimmungen für Personen geben, die bereits eine Spielberechtigung besitzen und sich in einer geschlechtlichen Transition befinden.“
Bedeutet übersetzt: Personen, die durch das Selbstbestimmungsgesetz ihr Geschlecht im Pass ändern, können dann jederzeit die Mannschaft – zum Frauen- oder Männer-Team – wechseln.
Zwei Fußball-Aktivisten schilderten beim Workshop „ihre Erlebnisse“. Darunter der als Mann geborene Amateurfußballer mit dem Namen Leonie Pichler aus Hattingen. Pichler spielt bereits in einem Frauenteam.

Die als Mann geborene Leonie Pichler (m.) bei einem Event im Fußballmuseum.
Diese Regeln gibt es schon
Schon jetzt gibt es eine DFB-Regelung – sie gilt seit der Saison 2022/23 –, welche die Möglichkeit vorsieht, dass Transpersonen in Frauen-Teams beim Amateurfußball spielen können.
So steht in den Regeln geschrieben: „Im Kern sieht die Regelung vor, dass Spieler*innen mit dem Personenstandseintrag ‚divers‘ oder ‚ohne Angabe‘ und Spieler*innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, künftig selbst die Entscheidung treffen können, ob ihnen die Spielberechtigung für ein Frauen- oder Männerteam erteilt werden soll. Dies gilt auch für transgeschlechtliche Spieler*innen, die nun zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt wechseln können.“
Damals erklärte dazu der DFB-Botschafter für Vielfalt, Thomas Hitzlsperger: „Damit schaffen wir weitere wichtige Voraussetzungen, um auch Spieler*innen unterschiedlichster Geschlechteridentitäten das Spielen zu ermöglichen“.
Der Berliner Fußball-Verband hat als erster Landesverband schon 2019 eine solche Regel eingeführt. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz könnten die Spielregeln nun noch stärker aufgeweicht werden und diese Entwicklung könnte sich beschleunigen.

Der Frauensport könnte sich durch das Selbstbestimmungsgesetz schwer verändern.
Auch Olympia-Komitee pocht auf Pass-Kriterium
Vor kurzem hatte auch das Internationale Olympische Komitee (IOC) betont, dass das eingetragene Geschlecht im Pass als entscheidendes Kriterium ausreichen würde.
Bleibt das Komitee dabei, wäre dadurch der Weg frei für die Normalisierung der Teilnahme von Männern am Frauensport, so Kritiker (NIUS berichtete). Auch hier würde das deutsche Selbstbestimmungsgesetz diese bedenkliche Entwicklung verstärken. Denn dann können künftig Menschen, die per Geburt eindeutig Männer sind – und damit Frauen körperlich überlegen –, bei den Olympischen Spielen 2028 in Los Angeles gegen Frauen antreten.
- Die Diskussionen um Olympia 2024 halten immer noch an: Der sich als Frau identifizierende Boxer Imane Khelif (25) aus Algerien durfte Frauen wie etwa die sechs Zentimeter kleinere Italienerin Angela Carini (25) durch den Ring prügeln – obwohl 2023 bei einer Geschlechtsüberprüfung bei Khelif XY-Chromosomen festgestellt wurden.
- Auch die Boxerin Lin Yu-ting aus Taiwan fiel damals bei der DNA-Prüfung durch. Doch beide „Sportlerinnen“ dürfen trotz XY-Chromosomen bei Olympia 2024 gegen Frauen antreten. Grund: Eine Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees – kurz IOC. Und auch weiterhin hält das IOC daran fest.

Ein Mann als Sieger im olympischen Frauen-Boxen.
- Laut einer Stellungnahme des IOC reiche für die Teilnahme an Frauensportarten wie Boxen bei Olympia das im Personalausweis eingetragene Geschlecht aus: „Jeder Mensch hat das Recht, Sport ohne Diskriminierung auszuüben. (…) Wie bei früheren olympischen Boxwettbewerben richten sich Geschlecht und Alter der Athletinnen und Athleten nach ihrem Pass.“
- Allerdings ist die Geburtsurkunde, die Khelifs Vater in einem Video-Beitrag in der Hand hält, wohl ausgestellt im Jahr 2018 (NIUS berichtete). Der Verdacht: Imane Khelif hat sich womöglich erst 2018 amtlich zur Frau erklären lassen – das wäre zeitlich zu Beginn seiner Box-Karriere.
So verteidigen Grüne Imane Khelif
Besonders die Partei die Grünen sind Verfechter des neuen Selbstbestimmungsgesetzes. Mittlerweile gibt es auch einen ausführlichen Instagram-Post der Grünen, welcher Imane Khelif verteidigt. Im Internet gäbe es „Hassschriften und Hetze über die algerische Boxerin, die auf einmal als Frauenschlägerin bezeichnet wird“, heißt es dort.

In den sozialen Medien verteidigen die Grünen Imane Khelif.
Als Ursache wird von dem Grünen-Account erklärt: „Dahinter steckt eine Praxis, die auf tief verwurzelten rassistischen und transfeindlichen Stereotypen basiert“. „Es weist also nichts darauf hin, dass sie keine Frau ist“, wird zudem falsch behauptet. Khelif wäre demnach Opfer eines Systems geworden, „das auf traditionellem weißen Schönheitsidealen“ basiere.
Im Klartext: Jeder, der also das zunehmende Eindringen von Männern im Frauensport kritisiert, könnte nach Grünen-Logik „rassistisch“ sein ...
Zara Riffler
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