Trotz „Verneinung der Strafbarkeit“: Berliner Polizei will in der ganzen Stadt gegen Gigi D'Agostino vorgehen
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Die Berliner Polizei will im ganzen Stadtgebiet gegen den Dance-Klassiker „L'amour toujours“ des italienischen DJs Gigi d'Agostino vorgehen. In einer internen Handreichung der Berliner Polizei, die NIUS vorliegt, heißt es, Einsatzkräfte sollten für die Situation sensibilisiert werden, wenn Personen anfangen, zur eingängigen Melodie die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zu grölen. Beamte sind dann angehalten, Strafanzeigen oder Tätigkeitsberichte anzufertigen.
Das Dokument ist vor dem Hintergrund bemerkenswert, dass das Skandieren der Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ keinen Straftatbestand erfüllt. Auch in dem Papier heißt es: „Zur Frage der strafrechtlichen Bewertung bei Feststellung des Abspielens bzw. Singens des Songs fand eine Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Berlin statt. Diese verneint eine grundsätzliche Strafbarkeit. Vielmehr müsse der konkrete Einzelfall betrachtet werden.“
Eine Strafbarkeit käme erst dann in Betracht, sofern weitere „situationsbedingte Begleitumstände“ hinzutreten, etwa das Heben des Arms zum Hitlergruß, das Mitführen der Reichskriegsflagge oder das gezielte Rufen der Parole in Richtung von Personen mit Migrationshintergrund.
Das bedeutet: Nicht das Singen der Parole zur Gigi d'Agostino-Melodie ist strafbar, sondern die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen oder gezielte Volksverhetzung.
Dennoch soll die Polizei bei ersterem, dem Singen eines Liedes, einschreiten.
Ordnungswidrigkeitsverfahren bei „konkreter Gefahr für die öffentliche Ordnung“
Weiter heißt es in dem Papier: „Stellen die Einsatzkräfte vor Ort fest, dass eine konkrete Gefahr für die öffentliche Ordnung vorliegt, kann nach dem Opportunitätsprinzip ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und bezüglich der Verantwortlichen auch Maßnahmen zur Beseitigung der Störung ergriffen werden.“ Auch diese Vorgänge seien entsprechend zu dokumentieren.
Es wird gebeten, „die Ausführungen zum Umgang mit »L'amour toujours« zur Kenntnis zu nehmen und diese bei entsprechenden Feststellungen/Wahrnehmungen zu berücksichtigen.“ Damit dürften dutzende Beamte und Polizeistunden gebunden werden, heißt es aus Polizeikreisen. Die Sensibilisierung wurde an 27.000 Polizeibeamte in der Bundeshauptstadt verschickt.

An einem Dünenweg haben Unbekannte „Free Gigi“ auf eine vergilbte Hundehalter-Hinweistafel geschrieben.
Das Bundesverfassungsgericht sieht die Parole von der Meinungsfreiheit gedeckt
In Augsburg hatte Anfang Juni die erste Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen eines „Gigi D’Agostino“-Gesangs eingestellt. Die Staatsanwaltschaft in Neubrandenburg, die wegen des Gesangs aus dem Jahr 2023 in Bergholz in Mecklenburg-Vorpommern ermittelt hatte, konnte auch sieben Monate später keine Ergebnisse vorweisen und keine Anklage erheben, wie NIUS-Recherchen zeigten. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahr 2010 (Az. 1 BvR 369/09, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04) entschieden, dass die Parole „Ausländer raus“ nicht ausreicht, um die Menschenwürde zu verletzen – und somit durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Am Wochenende hatte am S-Bahnhof im brandenburgischen Eichwalde unweit von Berlin eine Gruppe Jugendlicher die Parole skandiert. Die Dunkelziffer der Gesänge, etwa auf Fanmeilen oder aus fahrenden Autos, dürfte weitaus höher sein.

Klettert seit Pfingsten die deutschen Charts rauf: die Hymne „L'amour toujours“
Ende letzten Jahres war der 90er-Jahre-Hit „L'amour toujours“ des italienischen DJs Gigi D'Agostino wieder populär geworden. Rechte Internetnutzer popularisierten, zur Melodie des Songs die Parole „Deutschland Deutschen -Ausländer raus!“ zu skandieren. Der bislang bekannteste Vorfall ereignete sich an Pfingsten 2024 in einem Club auf der Insel Sylt. Der Fall sorgte für bundesweite Empörung. Selbst die Tagesschau berichtete über den 16 Sekunden langen Clip, bei denen eine Gruppe junger Menschen die fremdenfeindliche Losung mitsingt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nannte die Gesänge daraufhin „zutiefst menschenverachtend“. Daraufhin wurde der Song zu einer Art Meme, der im ganzen Bundesgebiet abgespielt wurde.
„Derartiges Verhalten ist auch in Berlin, insbesondere an den Party Hotspots während der EURO 24 zu erwarten“, schreibt nun die Polizei. Beamte sollen darauf vorbereitet sein – und eingreifen.
Auch bei NIUS: Das linke Lauern
Jan A. Karon
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