Tunesier sticht Landsmann in Schwerin nieder – Staatsanwaltschaft verhängt „Pressevorbehalt“
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- In Stern-Buchholz am Rande von Schwerin ist es am Wochenende zu einer schweren Messerattacke eines 25-jährigen Asylbewerbers aus Tunesien gekommen.
- Die Staatsanwaltschaft verhängte ein „Pressevorbehalt“ und informierte erst zweieinhalb Tage nach der Tat die Öffentlichkeit.
- Dieses Vorgehen erinnert an einen Fall aus dem Oktober 2022, als ein Messerangriff auf dem Marienplatz in Schwerin ebenfalls mit einem „Pressevorbehalt“ versehen wurde – und erst durch eine Fragestunde an den Innenminister bekannt wurde.
In Stern-Buchholz ist es am vergangenen Samstag zu einem schweren Messerangriff eines Asylbewerbers gekommen. Dabei stach ein 25-jähriger Tunesier in den Räumlichkeiten der örtlichen Malteser der Erstaufnahmeeinrichtung mit einem 15 Zentimeter langen Messer mehrfach in den Oberkörper eines 23-jähriges Landsmannes. Den Vorfall bestätigten sowohl Schweriner Polizei als auch Staatsanwaltschaft gegenüber NIUS.
Der Angriff soll sich ins der Nacht von Freitag auf Samstag gegen 4:15 Uhr zugetragen haben. Der Messerattacke ging ein Streit voraus. Bevor der Täter angriff, soll das Opfer sich in die Räumlichkeiten der Malteser gerettet haben, wo er schließlich niedergestochen wurde. Nur durch das Eingreifen der Hilfskräfte konnte eine Tötung verhindert werden. Der 23-jährige Geschädigte musste im Anschluss notoperiert werden, während der Täter flüchten konnte. Nach Informationen von NIUS soll die Polizei ihn auf dem Gelände eines Pferdehaltungsbetriebs mit Hilfe von Polizeihunden gefasst haben. Inzwischen wurde ein Haftbefehl gegen den Beschuldigten verhängt. Nach Informationen von NIUS soll es sich dabei um den 25-jährigen Selim L. handeln.
„Pressevorbehalt“ von Staatsanwaltschaft an Polizei
Brisant: Auf die Frage, weshalb der Vorfall nicht unter den Pressemitteilungen der Polizei ausgewiesen werde, teilte die Polizei Schwerin NIUS mit, dass die Staatsanwaltschaft einen „Pressevorbehalt“ verhängt hat. Damit regelt die zuständige Ermittlungsbehörde, dass ihr die Hoheit über die Kommunikation des Falles obliegt bei laufenden Ermittlungen.Die Staatsanwaltschaft veröffentlichte eine Pressemitteilung am Montagmittag, also zweieinhalb Tage nach dem Vorfall. Zuvor hatte die AfD-Abgeordnete Petra Federau über die Tat auf ihrer Facebook-Seite berichtet.
Ein größeres Presseecho, sowohl in der Lokalpresse Mecklenburg-Vorpommerns als auch in der Bundespresse, blieb am Wochenende jedoch aus. Als erstes thematisierte ihn die Schweriner Volkszeitung unter Bezugnahme auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft, später griffen n-tv und der Nordkurier den Vorfall auf. Doch bis zu diesem Zeitpunkt am Montagnachmittag war der Fall schon Schnee von gestern.
Dabei scheint unklar, nach welchen Kriterien die Staatsanwaltschaft die Entscheidung über „Pressevorbehalte“ trifft. Im Falle einer Messerstecherei im März 2023, bei dem ein 16-jähriger Deutscher einen 25-jährigen Syrer mit einem Messer angriff, dauerte es keine drei Stunden, bis die Polizei eine Pressemitteilung auf den eigenen Portalen veröffentlichte.
Auf Anfrage von NIUS teilte die Staatsanwaltschaft Schwerin mit, dass der Pressevorbehalt keinerlei politischen, sondern lediglich „strafprozessuale Gründe“ für „Pressehoheit“ habe. Bei dem Delikt handelte es sich um eine „Haftsache“ und der Bereitschaftsstaatsanwalt habe den „Pressevorbehalt“ erklärt.
Parallelen zum Fall Bilel Z.
Der Fall erinnert an einen Vorfall aus Schwerin aus dem Oktober 2022, den der Landtagsabgeordnete Martin Schmidt (AfD) als Zeuge beobachtete. Er beobachtete dabei einen großen Polizeieinsatz mitsamt Blutlache. Als er sich wunderte, dass darüber weder von der Polizei noch von der Lokalpresse berichtet wurde, wandte er sich in einer öffentlichen Fragestunde an Innenminister Christian Pegel (SPD). Dieser teilte mit, dass es sich bei dem Vorfall auf dem Marienplatz um den Angriff des 32-jährigen tunesischen Intensivstraftäters Bilel Z. handelte, der nach Abschiebung erneut nach Deutschland einreisen konnte, und einen 22-jährigen Algerier angriff.
Der Sachverhalt wurde nur durch die Fragestunde öffentlich; eine Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft wurde nie veröffentlicht. Bilel Z. war ebenfalls Bewohner des Flüchtlingsheims in Stern-Buchholz, wo er mehrfach straffällig geworden ist, unter anderem wegen Diebstahl, räuberischerer Erpressung und Körperverletzung.
Bei der Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz am Rande Schwerins handelt es sich um die größte Aufnahmeeinrichtung des Landes, wo 800 Personen leben. Berichten von dort Angestellten zufolge komme es mehrmals in der Woche zu Polizeieinsätzen. In Mecklenburg-Vorpommern ist die AfD aktuell die stärkste Partei und kommt in Umfragen auf 29 Prozent der Stimmen. Für Aufsehen sorgte auch der jüngste Beschluss des Innenministeriums, ein Containerdorf für Flüchtlinge in der unweit gelegenen 508-Seelen-Gemeinde Upahl zu errichten, obwohl die Bewohner Upahls diese ablehnen.
Jan Karon
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