Einmischung in AfD-Parteitag: Verfassungsschutz verpasst sich selbst einen Maulkorb
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Der Verfassungsschutz fährt die nächste Teilniederlage im Streit mit der AfD ein. Die Behörde um Präsident Thomas Haldenwang will sich nicht mehr in den Europaparteitag der AfD einmischen, versprach sie nun dem Verwaltungsgericht Köln.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich verpflichtet, nicht mehr mit Kommentaren in den Europawahlparteitag der AfD einzugreifen. Vor dem Verwaltungsgericht Köln gab die Behörde eine entsprechende Stillhaltevereinbarung ab. Damit fährt das Amt um Präsident Thomas Haldenwang die nächste Teilniederlage gegen die AfD ein.
Verfassungsschutzchef Haldenwang hatte noch während des Europawahlparteitags erklärt, einzelne Kandidaten würden „rechtsextremistische Verschwörungstheorien“ verbreiten wie „beispielsweise vom Großen Austausch“. Es zeige sich, dass im nächsten Europaparlament Personen Teil der AfD-Delegation sein werden, die Haltungen vertreten „die nicht mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar sind.“
Der Verfassungschutz will nichts unterschreiben
Die AfD reichte anschließend vor dem Kölner Verwaltungsgericht eine Abmahnung ein. Das Papier wollte die VS-Behörde nicht unterschreiben, weshalb es nun zu einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht kommt. Bis hier eine Entscheidung gefallen ist, verspricht der Verfassungsschutz sich aus der Kommentierung des noch bis Sonntag laufenden Parteitags rauszuhalten. Am vergangenen Wochenende wählten die Delegierten der AfD die ersten 15 von 30 Plätzen.

Björn Höcke auf dem AfD-Parteitag
Es ist nicht die erste Niederlage von Haldenwang im Streit mit der AfD. Kürzlich musste seine Behörde die Hochstufung der Jugendorganisation der Partei, der Jungen Alternative, vom „Verdachtsfall“ zu „gesichert rechtsextrem“ zurücknehmen. Zusätzlich sah sich das Amt gezwungen, alle Pressemitteilungen und Reden zu löschen, die mit der Thematik verbunden waren. Dies gilt so lange bis im Hauptverfahren eine Entscheidung gefallen ist.
Björn Harms
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