Vergewaltigungen, Betrug, Kindergefährdung: Dieser Horror droht uns mit dem Selbstbestimmungsgesetz
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Seit Monaten streiten sich die Ampel-Parteien über das Selbstbestimmungsgesetz, das allen Menschen ermöglichen soll, durch eine einfache Selbstauskunft das Geschlecht zu wechseln. Nachdem die FDP das Gesetz über Monate hinweg blockierte, liegt jetzt ein dritter Entwurf vor. Dieser soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden. Die Konsequenzen, die mit dem Gesetz einhergehen, sind verheerend. Vor allem Kindern und jungen Frauen könnte mit dem Gesetz massiver Schaden zugefügt werden.
Der Hintergrund: Seit dem Jahr 1981 gilt in Deutschland das sogenannte Transsexuellen-Gesetz. Es sieht vor, dass Transsexuelle, die ihren Namen und Geschlecht ändern wollen, diese Änderung vor einem Gericht einklagen müssen. Dazu brauchen sie zwei psychologische Gutachten, die beweisen, dass die Betroffenen seit längerer Zeit an einer Geschlechterdysphorie leiden.
Obwohl einige veraltete Regelungen des TSG bereits abgeschafft wurden, wie der Sterilisationszwangs im Jahr 2011 oder die Eheverweigerungsklausel im Jahr 2017, wird das Gesetz noch immer als diskriminiert angesehen. Die Begründung: Durch die Gutachtenpflicht würden Transsexuelle pathologisiert, entwürdigt und in ihrer Freiheit und Selbstbestimmung eingeschränkt.

Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) bei der Vorstellung des Eckpunktepapiers zum Selbstbestimmungsgesetz.
Fakt ist aber: Das neue Gesetz geht mit zahlreichen Problemen einher, deren Konsequenz vor allem Kinder und junge Mädchen zu spüren bekommen könnten.
Einfallstor für Betrüger
So zeigen etwa einzelne Beispiele aus dem In- und Ausland, dass vor allem Männer die Personenstandsänderung missbrauchen, um Geld und Dienstleistungen zu erschleichen. Da gibt es etwa die Affäre um Sabri E., der sich auf mehreren Berliner Bürgerämtern neue Personaldokumente ausstellen ließ, mit denen er Konten und Mobilfunkverträge eröffnete. In Australien identifizierten sich indes mehrere Polizisten der Victoria Police als „gender neutral“, um höhere Kleidungs-Zuschüsse von ihrem Arbeitgeber zu erhalten.
Das Bundeskriminalamt hat deswegen Bedenken über das Gesetz geäußert. So wird in den Melderegistern bei einer Änderung des Namens oder des Geschlechts eine völlig neue Person erschaffen. Auch das Vorstrafenregister ist dann nicht mehr abrufbar. Durch das im Selbstbestimmungsgesetz enthaltene Offenbarungsverbot ist es normalen Behörden und auch der Polizei nur in Ausnahmefällen möglich, Einblick in den alten Registereintrag, inklusive Vortrafen und Polizeiermittlungen, zu bekommen.
Bedeutet: Kriminelle könnten durch eine Personenstandsänderung einfach untertauchen und erst einmal unbehelligt weiter ihren kriminellen Machenschaften nachgehen.
Frauenschutzräume werden abgeschafft
Doch auch Vergewaltiger dürften sich auf das Selbstbestimmungsgesetz freuen. So zeigen internationale Studien, dass vor allem Sexualstraftäter häufig ihr Geschlecht ändern, um sich in Frauengefängnisse verlegen zu lassen. Zudem kommt es im Ausland vermehrt zu Fällen, in denen Frauen und Mädchen in Frauenschutzhäusern, Umkleidekabinen oder Gefängnissen sexuell belästigt, vergewaltigt und sogar ermordet werden.
Fakt ist: Bisher wurden Sexualstraftäter oder Fetischisten, die nicht wirklich transsexuell sind, sondern an Paraphilien leiden (wie etwa Exhibitionisten, Voyeuristen oder Autogynophile) durch die Gutachtenpflicht daran gehindert, ihr Geschlecht zu wechseln – und sich somit Zugang zu Frauenräumen zu schaffen.
Zwar ist in dem neuen Entwurf ein Zusatz enthalten, der es Saunabetreibern ermöglicht, auszuwählen, wer Zutritt in die Einrichtung haben darf und wer nicht. Allerdings hat der Queerbeauftragte Sven Lehmann schon mehrmals betont, dass Transfrauen, denen man den Zugang verweigere, die Saunenbetreiber mit Hilfe des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ verklagen können.

Einer der Architekten des Selbstbestimmungsgesetzes: der grüne Queerbeauftragte Sven Lehmann.
Die Gesundheit von Kindern und junge Frauen ist gefährdet
Doch damit nicht genug: Die Abschaffung der Gutachtenpflicht gefährdet die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. So ist die Zahl der Minderjährigen, die glauben, transsexuell zu sein, in allen westlichen Ländern signifikant gestiegen. Vor allem junge Mädchen, die während der Pubertät mit ihren Körpern hadern oder an psychischen Erkrankungen leiden, glauben fälschlicherweise, dass die Identität „trans“ die Lösung für ihre Probleme darstellen würde.
Häufig ändern diese Jugendlichen nicht nur ihr Geschlecht, sondern werden mit nachweislich schädlichen Pubertätsblockern behandelt und später irreversiblen Operationen unterzogen. Die Kinder werden somit für ihr Leben geschädigt: Sie werden unfruchtbar und können an Osteoporose oder Krebs erkranken.
Durch die Abschaffung der Gutachtenpflicht wird ein Abklären der eventuellen psychischen Ursachen für eine Geschlechtsdysphorie (wie Essstörungen, Depression, Angststörungen) bei den jungen Mädchen verhindert. Stattdessen empfiehlt das Gesetz, die psychologische Behandlung durch Trans-Verbänden wie der „Deutschen Gesellschaft für Trans- und Intersexualität“ (DGTI) und den „Bundesverband Trans*“ zu ersetzen.
Das ist besonders fatal. Denn diese Verbände stigmatisieren jedes Infragestellen der Trans-Identität als „transphob“ und fordern bereits für Kinder vollständige Geschlechtsumwandlungen. Jedes Kind, das sich als trans identifiziert, würde somit der Weg in eine komplette Transition geebnet.

Eine Demonstrantin in den USA, fordert „Transkinder“ zu „beschützen“. Dabei sind es Kinder und Jugendliche, die unter einem Selbstbestimmungsgesetz leiden könnten.
Eltern soll das Sorgerecht entzogen werden
Doch der Horror geht noch weiter: Eltern, die ihr Kind vor diesem Weg bewahren wollen – sich also gegen eine Personenstandsänderung oder medizinische Eingriffe stellen –, könnte das Sorgerecht teilweise oder ganz entzogen werden.
Das wird vor allem in den Begründungen des Gesetzes geregelt. So werden die Standesämter dazu aufgerufen, Eltern, die dem Geschlechtswechsel ihres Kindes nicht zustimmen, beim Familiengericht melden. Und auch Trans-Verbände, die oft mit Schulen zusammenarbeiten, können kritische Eltern beim Staat denunzieren.
Durch die Erwähnung des §166 des Bürgerlichen Gesetzbuches in den Begründungen (hier geht es um das „körperliche Wohl“ des Kindes) könnten dann auch Eltern ihr Kind verlieren, die sich gegen medizinische Eingriffe stellen.
Kurz: Das Selbstbestimmungsgesetz ist kein Zeichen für mehr Freiheit und Selbstbestimmung von Transsexuellen. Vielmehr schafft es Frauenschutzräume ab, reißt Kinder aus ihren Familien, fördert Betrug und gefährdet die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Das können wir für Deutschland nicht wirklich wollen.
Judith Sevinç Basad
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