Video zeigt die Gewalt: Jugendliche prügeln Fahrradfahrer nieder und werfen Fahrrad auf den am Boden liegenden Mann
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- Nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung, griffen Jugendliche einen Radfahrer an und warfen im Anschluss sein eigenes Fahrrad nach ihm.
- Die Polizei hat alle Angreifer identifiziert und ermittelt gegen die Tatverdächtigen.
- Über die Nationalität macht die Polizei keine Angaben.
Am 11. Juni ereignete sich am berühmten Checkpoint Charlie in der Berliner Kochstraße ein verstörender Vorfall. Fünf Jugendliche prügeln auf einen wehrlosen Fahrradfahrer ein. Zuvor soll ein lautstarkes Wortgefecht vorausgegangen sein, ehe die Jugendlichen den Fahrradfahrer mit einem dünnen, spitzen Gegenstand (im Video nicht erkennbar) malträtieren. Kurz danach soll der Fahrradfahrer die Jugendlichen zur Rede gestellt haben.
Das reichte für die Minderjährigen, um auf den Fahrradfahrer einzuprügeln und ihm sogar sein eigenes Fahrrad entgegenzuwerfen, während er auf dem Boden liegt und sich vor Tritten und Schlägen der anderen vier Angreifer versucht, zu schützen. Nach der Eskalation der Gewalt flüchten die Jugendlichen.
Das Video sehen sie hier:
Ein Augenzeuge sagte gegenüber NIUS: „Ich bin erschüttert über die Schnelle der Eskalation und das ausufernde Gewaltpotential, das sich besonders rund um den Checkpoint Charlie mittlerweile kulminiert hat. Das ist nicht mehr normal und schwer zu ertragen.“

Der Jugendliche Angreifer stach oder pikste mit diesem Gegenstand auf den Fahrradfahrer ein.
Auf NIUS-Anfrage teilt die Berliner Polizei mit: „Der zuständige Polizeiabschnitt hat einen Ermittlungsvorgang wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung eingeleitet. Alle fünf an dem hier in Rede stehenden Sachverhalt beteiligten Tatverdächtigen wurden identifiziert bzw. in Nachgang der Tat namentlich ermittelt. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um drei 15-Jährige sowie einen 16- und einen 17-Jährigen.“
Informationen über die Staatsangehörigkeit der Angreifer macht die Berliner Polizei nicht. Auf NIUS-Anfrage heißt es: „Informationen zur Staatsangehörigkeit Tatverdächtiger erteilt die Polizei Berlin grundsätzlich nur dann, wenn diese ursächlich für eine Tat ist. Dies ist im vorliegenden Sachverhalt nach bisherigem Ermittlungsstand nicht der Fall.“
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Marc Sierzputowski
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