Medienanwalt Carsten Brennecke über Correctiv: „Wir haben es mit Politik-Aktivisten zu tun, die den Journalismus als Deckmantel gekapert haben.”
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Das Landgericht Berlin hat der selbsternannten Recherche-Plattform Correctiv zentrale Aussagen in ihrer Räuberpistole „Geheimplan gegen Deutschland“ verboten. Der Medienanwalt Carsten Brennecke stellt fest, dass die Glaubwürdigkeit der Plattform schwer erschüttert ist und ihr Ansehen erodiert.
Dass Kernaussagen in dem Correctiv-Text jetzt gerichtlich verboten wurden, ist Thema bei NIUS Live. Correctiv sei „extrem perfide vorgegangen“, befindet NIUS-Reporter Jan Karon. Durch Geraune sei die AfD in eine Kontinuität mit dem Nationalsozialismus gestellt worden. Max Mannhart sieht darin eine Verharmlosung der nationalsozialistischen Verbrechen.
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Ausführlich wird die Rolle der meisten Medien diskutiert, die es versäumten, das Correctiv-Stück zu hinterfragen und stattdessen die (haltlosen) Kernaussagen weiterverbreiteten, um den politischen Gegner zu diskreditieren und mit einer groß angelegten Kampagne eine Massenhysterie zu erzeugen, die Millionen für Kundgebungen „gegen Rechts“ mobilisierte.
Carsten Brennecke, Anwalt der AfD-Bundestagsabgeordneten und Teilnehmerin des kriminalisierten „Geheimtreffens“ in Potsdam, Gerrit Huy, konstatiert eine „breite Falschberichterstattung im Bereich ÖRR“. Nun wolle man das eigene Versagen jedoch nicht eingestehen, dort herrsche eine „Wagenburg-Mentalität“, man versuche zu vertuschen, was man falsch gemacht habe, es gebe keine Fehlerkultur.
Das Ansehen von Correctiv sieht der Medienanwalt „in stetigem Sinkflug“. Es sei klar geworden, dass die Plattform keinen seriösen Journalismus betreibe: „Wir haben es mit Politik-Aktivisten zu tun, die den Journalismus als Deckmantel gekapert haben.“
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